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Erst Schulschließung jetzt drohende Arbeitslosigkeit der Eltern

Die Corona-Pandemie trifft unsere Kinder doppelt und dreifach hart!

02.10.2020 Ι Unter dem Solgan "PERSPEKTIVEN STATT JOBABBAU" leisten die Beschäftigten gemeinsam mit der IG Metall Widerstand gegen lang geplante Kürzungen der Arbeitgeber, die unter dem Deckmantel der Corona-Krise umgesetzt werden sollen. Nun zeigt eine Studie des RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) dass dies auch im Sinne unserer Kinder eine große Relevanz hat. Die Wissenschaftler zeigen auf, dass Arbeitslosigkeit von Eltern zum falschen Zeitpunkt, langfristig den Bildungserfolg und das Einkommen der Kinder beeinflusst.

Dass Kinder von arbeitslosen Eltern später schlechtere Chancen haben, ist bekannt. Das RWI zeigt nun, dass auch der Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit eine entscheidende Rolle spielt. Kinder, deren Väter oder Mütter während der Wahl über die weiterführende Schule arbeitslos waren, erreichen später mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit einen Universitätsabschluss als Kinder, deren Elternteile kurz nach dieser Entscheidung arbeitslos wurden. Betroffene Kinder verdienen zudem langfristig weniger. Das Ergebnis gilt unabhängig vom Einkommen und anderen Merkmalen der Eltern.

 

"Die Studie macht deutlich, wie wichtig es ist, die hohen Folgekosten von Arbeitslosigkeit für die nächste Generation im Auge zu behalten", sagt RWI-Arbeitsmarktökonom Bernhard Schmidpeter. "Das soziale Sicherungs- und Bildungssystem sollte so gestaltet werden, dass Kinder möglichst wenig unter der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern leiden."

(Quelle: RWI | PM vom 28.09.2020)

 

  • Wenn Eltern zum Zeitpunkt der Schulwahl - wenn die Kinder 10 Jahre alt sind - arbeitslos sind, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Kinder später einen Universitätsabschluss machen, nur bei 25 Prozent. Von den Kindern, die erst im Alter von 12 Jahren von der Arbeitslosigkeit des Hauptverdiener-Elternteils betroffen sind, erreichen dagegen 30 Prozent einen Studienabschluss. Der ungünstige Zeitpunkt sorgt unter Kindern, die aufgrund der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern ohnehin schon benachteiligt sind, also für einen Rückgang der Akademikerquote um rund 14 Prozent.
     
  • Im Durchschnitt erzielen betroffene Personen im Alter von 35 bis 37 Jahren ein um bis zu 3.500 Euro geringeres Jahreseinkommen durch die Arbeitslosigkeit des Elternteils. Über die Dauer der Karriere macht das einen Unterschied von bis zu 65.000 Euro aus.
     
  • Die Studie deutet darauf hin, dass zwischen 20 und 50 Prozent dieser Unterschiede dadurch erklärt werden können, dass die Eltern infolge ihrer Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der wichtigen Bildungsentscheidung weniger in die Bildung ihrer Kinder investieren.

 

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Timo Gayer Ι 15.01.2021
Die soziale Spaltung ist die offene Wunde unseres Bildungssystems
DGB "forderte ein Konzept für Schülerinnen und Schüler, die im derzeitigen sogenannten Distanzlernen nicht oder kaum erreicht würden. 'Gerade Kinder und Jugendliche, die zu Hause keine Computer und Rückzugsräume haben, brauchen Angebote zur Unterstützung und Förderung.' Sonst droht die soziale Kluft an den Schulen immer tiefer zu werden." Mehr auf https://www.dgb.de/themen/++co++d7cac84e-5649-11eb-bc02-001a4a160123
Timo Gayer Ι 24.11.2020
Kita und Schule zu oder Kind in Quarantäne
Wer zu Hause bleiben und seine Kinder betreuen muss, weil Kindergarten, Schule und Hort geschlossen sind, kann finanzielle Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Diese wird für maximal sechs Wochen gezahlt und beträgt 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, höchstens aber 2016 Euro. Das Recht auf Entschädigungszahlung gilt nur, wenn das zu betreuende Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei mehreren Kindern gilt das Alter des jüngsten Kindes. Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist, dass die betreuenden Eltern ihr Gleitzeit- und Überstundenguthaben sowie tarifliche Möglichkeiten ausgeschöpft und ihren Resturlaub sowie bereits genehmigten Urlaub genommen haben. Kein Recht auf Entschädigung haben Eltern, die zurzeit im Homeoffice arbeiten und dort ihre Kinder betreuen können. Gleiches gilt für Eltern, die in Kurzarbeit sind, zumindest in dem Umfang, in dem sie ihre Arbeitszeit reduziert haben. Für die Auszahlung ist der Arbeitgeber zuständig. Er kann sich die Leistung von der zuständigen Landesbehörde erstatten lassen. Selbstständige können die Entschädigung ebenfalls beanspruchen. Sie beantragen die Leistung direkt bei der Behörde. Die Regelung gilt seit 30. März 2020 und ist nun bis 31. März 2021 verlängert worden. Die Entschädigung für Quarantäne ist auch möglich, wenn eine zu pflegende Person in Quarantäne muss. Die Änderungen sollen noch im Dezember 2020 in Kraft treten. (Mehr auf https://www.igmetall.de/service/ratgeber/infektionsschutz-was-beschaeftigte-wissen-sollten)

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