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Familienzuschuss in Krisenzeiten

Weitersagen: Notfall-Kinderzuschlag

29.07.2020 Ι Durch Kurzarbeit und Einkommenseinbußen kommen viele Familien in finanzielle Engpässe. Ihnen soll nun schnell und unbürokratisch durch den Notfall-Kinderzuschlag der Bundesregierung geholfen werden. Damit die Hilfe auch ankommt, heißt es nun "WEITERSAGEN" und Hilfe bakannt machen.

Wer nicht ausreichend verdient, um sich und die ganze Familie zu versorgen, der soll durch den Notfall-Kinderzuschlag eine zusätzliche Unterstützung erhalten. Mit dem Notfall-KiZ können die betroffenen Familien zusätzlich zum Kindergeld pro Kind monatlich bis zu 185 Euro mehr erhalten. Wie hoch dieser Beitrag genau ausfällt, wird von der Familienkasse individuell pro Antrag berechnet. Welcher Betrag wem monatlich zusteht, wird zum Beispiel von Faktoren wie dem Einkommen, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder berechnet. Den Notfall-Zuschlag können nur diejenigen erhalten, die den Antrag zwischen dem 1. April und 30. September einreichen. Wenn der Antrag innerhalb dieses Zeitraumes bewilligt wird, verlängert sich die Dauer der Auszahlung automatisch um ein halbes Jahr, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

 

 

Online kann ganz einfach mithilfe des sogenannten KiZ-Lotsen überprüft werden, ob voraussichtlich ein Anspruch auf den Zuschlag besteht. Hier wird weiterhin das Einkommen der Eltern oder Alleinerziehenden geprüft, da es einen gewissen Betrag nicht überschreiten darf. Anders als bei dem regulären Kinderzuschlag wird hier nicht das Einkommen der letzten sechs Monate überprüft, sondern nur das des Monats vor Antragstellung. Privates Vermögen fließt aktuell - anders als sonst beim Kinderzuschlag - erst in die Überprüfung hinein, wenn es "erheblich" ist, also die Summe des verwertbaren Vermögens bei einem Familienmitglied nicht 60.000 Euro und bei jeder weiteren Haushaltperson nicht 30.000 Euro übersteigt.

 

  1. Anspruch auf Kindergeld muss vorliegen. Nur wer Kindergeld erhält, ist berechtigt den Notfall-KiZ zu beantragen.
  2. Das monatliche Einkommen muss die Mindesteinkommensgrenze erreichen. Diese Grenze liegt für Elternpaare bei 900 Euro brutto und bei Alleinerziehenden bei 600 Euro brutto.
  3. Die Kinder leben im Elternhaushalt.
  4. Außerdem müssen die Kinder jünger als 25 Jahre alt sein.
  5. Die Kinder dürfen weder verpartnert, noch verheiratet sein.
  6. Es wird keine Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen - hierzu zählen sowohl das Arbeitslosengeld II wie auch das Sozialgeld.

 

Wer den Notfall-KiZ erhält, hat auch Ansprüche auf weitere Zusatzleistungen, die Bildung und Teilhabe fördern sollen. So kommen pro Schuljahr 150 Euro für Schulmaterialien sowie ein Zuschuss für die Mitgliedschaft im Sport- und Musikverein hinzu. Außerdem entfallen für Familien, die den Zuschlag erhalten die Kitagebühren.

 

Nachdem man mit dem KiZ-Lotsen überprüft hat, ob die Bedingungen grundsätzlich erfüllt sind, kann der Notfall-KiZ direkt hier online bei der Familienkasse beantragt werden. Bevor es mit dem Ausfüllen losgeht, gibt es eine Checkliste auf der Seite, die genau mitteilt, welche Nachweise und Dokumente für den Antrag gebraucht werden. Anschließend prüft die Familienkasse, ob tatsächlich alle Bedingungen erfüllt sind. Damit die vielen Mehranträge möglichst schnell bearbeitet werden, hat die Familienkasse laut Bundesfamilienministerium kurzfristig mehr Personal eingestellt. Anträge, bei denen sich die Bewilligung abzeichnet, werden vorgezogen, damit die Auszahlung möglichst schnell erfolgt.

 

  • Hier geht es zum Online-Antrag der Familienkasse mit einer Checkliste für Nachweise und Dokumente
  • Den Kurzantrag als PDF auf den Kinderzuschlag findet Ihr hier
  • Alle Infos von der Agentur für Arbeit hier
  • Anspruch auf Kinderzuschlag mit dem KiZ-Lotsen hier online ermitteln.
  • Auch der DGB informiert auf seiner Seite umfassend zum Kinderzuschlag 
  • Die IG Metall hat in ihrem Extranet eine Reihe von Social-Media-Vorlagen mit IG Metall-Logo bereitgestellt, damit Ihr online auf diese Möglichkeit aufmerksam machen könnt.

 

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