Service
Ihr fragt - Experten antworten
Stellt Eure Frage zum Thema Bildung an berufsbildung@igmetall.de
Stellt Eure Frage zum Thema Prüfungswesen an pruefen@igmetall.de
Wir leiten Sie weiter und bereiten die Antworten auf.
Ihr könnt Euch über den folgenden Link auch direkt an unsere Experten wenden oder Eure Anliegen auf den Forenseiten des Prüferportals ausdiskutieren.
Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältnis
Schon ein Handschlag nach der Prüfung sichert den Arbeitsplatz
Ein Auszubildender hatte erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert. Anschließend war er an seinem bisherigen Arbeitsplatz mehrere Tage beschäftigt worden, bevor man ihm mitteilte, dass ihn der Betrieb leider doch nicht übernehmen werde. Das Arbeitsgereicht Frankfurt (Az: 15 Ca 6952/04) stellte sich hinter den jungen Mann: auch eine nur kurze Beschäftigung eines Auszubildenden, nach der Bekanngabe des Prüfungsergebnisses, führe bereits zu einem unbefristeten Arbeitsverhältniss, so die Richter. Die Firma wurde verpflichtet, den fertig ausgebildeten Arbeitnehmer unbefristet weiter zu beschäftigen.