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Ihr fragt - Experten antworten

Hier findet Ihr aufbereitete Antworten unserer Expertinnen und Experten auf Eure Fragen.

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Ihr könnt Euch über den folgenden Link auch direkt an unsere Experten wenden oder Eure Anliegen auf den Forenseiten des Prüferportals ausdiskutieren.

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Beschäftigung nach Ausbildungsende begründet Arbeitsverhältnis

Schon ein Handschlag nach der Prüfung sichert den Arbeitsplatz


Ein Auszubildender hatte erfolgreich seine Abschlussprüfung absolviert. Anschließend war er an seinem bisherigen Arbeitsplatz mehrere Tage beschäftigt worden, bevor man ihm mitteilte, dass ihn der Betrieb leider doch nicht übernehmen werde. Das Arbeitsgereicht Frankfurt (Az: 15 Ca 6952/04) stellte sich hinter den jungen Mann: auch eine nur kurze Beschäftigung eines Auszubildenden, nach der Bekanngabe des Prüfungsergebnisses, führe bereits zu einem unbefristeten Arbeitsverhältniss, so die Richter. Die Firma wurde verpflichtet, den fertig ausgebildeten Arbeitnehmer unbefristet weiter zu beschäftigen.
 

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