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Betrieblicher Auftrag: Lässt sich ein Betrieblicher Auftrag in außerbetrieblichen Bildungsstätten durchführen?
Auch Auszubildende bei außerbetrieblichen Bildungsträgern und Schüler aus vollausbildenden Berufsschulen können einen Betrieblichen Auftrag als Prüfungsaufgabe durchführen. Da diese Bildungsstätten in der Regel Betriebspraktika in ihre Bildungsgänge integriert haben, bietet es sich an, in diesen Praktika auch den Prüfungsauftrag auszuwählen. Da man nicht erwarten kann, dass die Beschäftigten in den Praktikumsbetrieben sich mit dem Procedere der Prüfung auskennen, müssen die Ausbilder des außerbetrieblichen Bildungsträgers die betriebliche Betreuungsfunktion absichern oder selbst übernehmen.