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Hier findet Ihr aufbereitete Antworten unserer Expertinnen und Experten auf Eure Fragen.

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Betrieblicher Auftrag: Ist der Betriebliche Auftrag auch dann geeignet, wenn 24 Azubis auf einmal geprüft werden müssen ?

Mit dem Wandel von einer technikorientierten hin zu einer arbeitsorientierten Ausbildung wurden für die neugeordneten Berufe Einsatzgebiete und Handlungsfelder definiert.


Diese Einsatzgebiete und Handlungsfelder stellen keine Fachrichtungen dar, sondern sie sind Bestandteil der täglichen Facharbeit und ermöglichen eine Vielzahl von Betrieblichen Aufträgen.
Der Betriebliche Auftrag als Teil 2 der Abschlussprüfung beschreibt ein Teilprojekt oder einen Arbeitsauftrag aus einem Einsatzgebiet und somit lassen sich durch die vielen verschiedenen
Handlungsfelder genügend Betriebliche Aufträge finden. Auch im Bereich der Serienfertigung können Betriebliche Aufträge im Teil 2 der Abschlussprüfung bearbeitet werden, denn es ist
völlig unerheblich, ob am Ende 24 Azubis ein Serienteil angefertigt oder bearbeitet haben, vielmehr kommt es auf die Planung und Durchführung der einzelnen Aufträge und somit auf die individuellen
Fähigkeiten des Auszubildenden an.


Ein hauptamtlicher Ausbilder ist natürlich bei 24 Auszubildenden überfordert, zumal die hauptamtlichen Ausbilder nicht alle Arbeitsaufträge in einem Großbetrieb kennen können.


Die Suche nach Betrieblichen Aufträgen muss arbeitsteilig erfolgen, im Zusammenspiel der nebenberuflichen Ausbilder in den Arbeitsteams, den jeweiligen Auszubildenden und den hauptamtlichen
Ausbildern. Das Identifizieren geeigneter Aufträge wie auch die Betreuung der Auszubildenden bei der Durchführung der Betrieblichen Aufträge muss dezentral in den Teams geleistet werden. Die formalen Abläufe zur Kammer und zum Prüfungsausschuss (Anmeldung zur Prüfung, Überwachen der Beantragung des Betrieblichen Auftrages) werden vom hauptamtlichen Ausbilder erbracht.

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