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Ihr fragt - Experten antworten

Hier findet Ihr aufbereitete Antworten unserer Expertinnen und Experten auf Eure Fragen.

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Ihr könnt Euch über den folgenden Link auch direkt an unsere Experten wenden oder Eure Anliegen auf den Forenseiten des Prüferportals ausdiskutieren.

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Betrieblicher Auftrag: Diktiert die Praxis in den Unternehmen zukünftig die Anforderungen in den Prüfungen ?

Die Ausbilder und Auszubildenden haben bei der Auswahl eines Betrieblichen Auftrages inhaltlich einen breiten Spielraum. Das erlaubt unterschiedliche, individuelle und auch betriebsspezifische
Akzentsetzungen. Das fordert aber immer einen Betrieblichen Auftrag von entsprechender Vielseitigkeit oder Komplexität, so dass die Breite der Qualifikationen eingefordert wird. Jeder Ausbildungsberuf ist als ein Bündel von Qualifikationen definiert, die (mindestens) zu vermitteln sind. Diese Qualifikationsbündel sind in der Regel breiter angelegt, als die Anforderungen, die an einem einzelnen Arbeitsplatz oder in einfachen Arbeitsaufträgen gefordert werden. Deshalb sind Ausbilder und Auszubildende in der Wahl eines Betrieblichen Auftrages auch nicht frei. Sie sind vielmehr gefordert, einen solchen Betrieblichen Auftrag für die Prüfung vorzuschlagen, zu bearbeiten und zu dokumentieren, in denen das Bündel der zu vermittelnden Qualifikationen erkennbar wird. Der Betriebliche Auftrag muss die Anforderungen der Prüfung, die Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans im Lichte der Intentionen des jeweiligen Ausbildungsberufs widerspiegeln.

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