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Betrieblicher Auftrag: Kann man über die Dokumentation zu einem Betrieblichen Auftrag die Leistung eines Prüflings überhaupt bewerten ?

Zu dieser Frage ist zunächst anzumerken, dass wir das Wissen oder Können von anderen nie direkt messen oder ablesen können, sondern immer über Indikatoren erschließen. Daraus, dass
ein Azubi eine bestimmte Schaltung richtig aufbauen kann, schließen wir auf seine Befähigung, auch andere ähnliche Schaltungen aufbauen zu können. Daraus, dass ein Azubi in einer schriftlichen Prüfung bestimmte Aufgaben richtig löst, schließen wir auf den Grad seines Wissens zu diesem Fachgebiet. Wir dokumentieren diese Verallgemeinerung auch, indem wir nicht mehr sagen, welche Aufgaben richtig gelöst worden sind, sondern eine Note vergeben und so gute oder schlechte Leistungen bescheinigen. Das ist nicht neu. Wir haben versucht, das Problem über die Operationalisierung von Lernzielen zu lösen und eine Tendenz entwickelt, vornehmlich einfacheres Wissen abzufragen, und die anspruchsvolleren Ziele zu vernachlässigen.

Bei der Ausbildung der industriellen Metall- und Elektroberufe steht aber nun nicht mehr das Wissen um bestimmte Einzelheiten oder das Beherrschen von bestimmten Techniken im Mittelpunkt.
Jetzt geht es um die Befähigung Kenntnisse oder Techniken in einem betrieblichen Umfeld zielgerichtet anzuwenden und nutzen zu können. Darüber hinaus wird die zielgerichtete Planung, Abwicklung und Kontrolle von Prozessen verlangt.

Damit verschiebt sich auch das Ziel der Leistungsmessung und -beurteilung. Wir wollen nicht primär wissen, wie ein Auszubildender zu einem bestimmten Zeitpunkt handeln kann, sondern in welchem Ausmaß er in der Lage ist, den Prozess der Montage, der Instandsetzung oder der Inbetriebnahme eines technischen Systems zu planen, zu vollziehen und zu kontrollieren. Diesen Prozess lassen wir uns von dem Auszubildenden dokumentieren. Dazu lassen wir ein Ablaufprotokoll erstellen und es mit praxisbezogenen Unterlagen unterfüttern. Daran kann man verdeutlichen, dass eine  entsprechende Dokumentation nicht eine einfache Ansammlung von Belegen ist, sondern eine wohl durchdachte Zusammenstellung, die wichtige oder kritische Teilschritte eines Ablaufes dokumentieren.

Die Dokumentation selbst wird nicht beurteilt. Die Dokumentation ist die Grundlage für das Fachgespräch. Beurteilt werden die in der Prüfungsanforderung der Ausbildungsordnung genannten
Qualifikationen, die über Dokumentation und Fachgespräch erschlossen werden.

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