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Betrieblicher Auftrag: Können Prüflinge die Bearbeitung eines Betrieblichen Auftrages über die Vorlage einer Dokumentation vortäuschen ?

Natürlich ist es denkbar, dass ein Auftrag "nur auf dem Papier abgewickelt" wird. Das geschieht im Geschäftsleben immer wieder, auch wenn unsere Regeln das eigentlich nicht vorsehen.
Betrug und Täuschung sind keineswegs nur ein Thema in der Berufsbildung.

In den konventionellen Prüfungen können Leistungen z.B. über Täuschungen auch erschlichen oder vorgetäuscht werden, indem die ,unbekannten' Aufgaben z.B. vorher geübt werden - eigentlich
ein Paradoxon, aber lösbar. Insoweit bleibt ein Rest-Risiko bestehen, es vergrößert sich allerdings auch nicht.

Bei der anderen Form von Ausbildung liegen auch andere Überlegungen zu diesem Thema zugrunde: Ein Unternehmen geht mit einer guten Ausbildung eine erhebliche Investition ein. Dazu
möchte er in der Regel eine Lernbilanz (z.B. durch Prüfungen) erstellen und dazu ein aussagekräftiges Ergebnis erhalten. Mit dieser Erwartung wird der Betrieb den Auszubildenden anhalten,
seinen Betrieblichen Auftrag auch selbständig durchzuführen und zu dokumentieren. Was oder wem nutzt ein vermeintlich "guter" Facharbeiter, wenn er letztlich im Unternehmen nicht zu gebrauchen
ist? Der Aspekt, dass bei einem authentischen Betrieblichen Auftrag ein Mehrwert entsteht, ist ein anderer Punkt. Welches Unternehmen verzichtet einfach auf Erträge von Arbeit?

Schließlich bescheinigen Auszubildender und betrieblicher Betreuer (Pate) eine eigenständige Bearbeitung und Dokumentation des Betrieblichen Auftrages. Außerdem wird ein Fachgespräch
zum Auftrag geführt. Wer will sich dort eine schlechte Bewertung abholen, weil er nicht weiß, worüber er redet?

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