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Prüfungsaufsicht durch die IHK gesucht. Ist das rechtens?
In einem öffentlichen Aufruf sucht die IHK zu Essen Helferinnen und Helfer zur Aufsichtsführung in schriftlichen Prüfungen (vgl. Hier). Dieses Verhalten ist laut aktueller Rechtsgrundlage, unter dem Einvernehmen des Prfungsausschusses, problemlos.
Die Musterprüfungsordnung IHK (Stand 2013) sagt hierzu in § 20 (2) Leitung, Aufsicht und Niederschrift:
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur mit erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden.