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Ihr fragt - Experten antworten

Hier findet Ihr aufbereitete Antworten unserer Expertinnen und Experten auf Eure Fragen.

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Wir leiten Sie weiter und bereiten die Antworten auf.

 

Ihr könnt Euch über den folgenden Link auch direkt an unsere Experten wenden oder Eure Anliegen auf den Forenseiten des Prüferportals ausdiskutieren.

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Betrieblicher Auftrag: Geht durch individuelle Betriebliche Aufträge das Bildungsziel der Mobilität verloren ?

Durch den Betrieblichen Auftrag erwächst keine eingeschränkte berufliche Mobilität. Schon immer fand die betriebliche Ausbildung in einem Betrieb mit seinen Produktionsprogramm, Betriebsorganisation und spezifischen Bedingungen statt. Nach der Ausbildung sind die Facharbeiter im Ausbildungsbetrieb voll einsetzbar, nach einem Betriebswechsel müssen sie sich immer einarbeiten.

 

Durch den Betrieblichen Auftrag wird ein spezieller Teil der Facharbeiterqualifikation - Prozessqualifikation - abgeprüft. Dies geht nur mit einem konkreten Produktionsprogramm, Betriebsorganisation und sonstigen spezifischen Bedingungen des Ausbildungsbetriebes. Eine Prüfung, die auf einem flachen Niveau gehalten wird und deshalb betriebsunspezifisch ist, macht die Facharbeiter nicht mobiler. Ganz im Gegenteil, diese Facharbeiter haben ihre Prozessqualifikation nicht nachgewiesen und sind möglicher Weise in einem anderen Betrieb nicht einsetzbar, auch nach einer Einarbeitungszeit. 

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