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Ihr fragt - Experten antworten

Hier findet Ihr aufbereitete Antworten unserer Expertinnen und Experten auf Eure Fragen.

Stellt Eure Frage zum Thema Bildung an berufsbildung@igmetall.de

Stellt Eure Frage zum Thema Prüfungswesen an pruefen@igmetall.de

Wir leiten Sie weiter und bereiten die Antworten auf.

 

Ihr könnt Euch über den folgenden Link auch direkt an unsere Experten wenden oder Eure Anliegen auf den Forenseiten des Prüferportals ausdiskutieren.

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Betrieblicher Auftrag: Darf der Prüfungsausschuss die Arbeiten am Betrieblichen Auftrag persönlich in Augenschein nehmen ?

Die Rechtsverordnungen sehen eine Inaugenscheinnahme nicht vor. Insoweit kann es keine offiziellen Besuche des Prüfungsausschusses oder Prüfungsgespräche während der Erledigung eines
Betrieblichen Auftrages geben. Es gibt aber keine Einwände, wenn der Prüfungsausschuss oder einzelne Mitglieder sich vor Ort informieren. Für sie es dann auch leichter, später die Dokumentation
zu verstehen oder ein sachgerechtes Fachgespräch zu führen. Es liegt in der Entscheidung des Prüfungsausschusses, ob er sich vor Ort sehen lässt oder nicht.

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