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Betrieblicher Auftrag: Gehen den Betrieben nach zwei oder drei Jahren die Betrieblichen Aufträge aus ?
Natürlich nicht, denn sonst würde den betrieblichen Fachabteilungen die Arbeit ausgehen. Selbstverständlich wird es in den Folgejahren zu ähnlichen Betrieblichen Aufträgen. Es kann nicht die Aufgabe der Betriebe sein, immer neue Betriebliche "Prüfungsaufträge" zu entwickeln, nur um einer übergeordneten Stelle Genüge zu tun.
Im betrieblichen Alltag kommt es eben vor, das viele ähnliche Aufgaben durch den Facharbeiter bearbeitet werden müssen. Das wird zwangsläufig zu gleichgelagerten Betrieblichen Aufträgen
führen. Aber das ist eben Facharbeit und nicht etwas künstlich nur für eine Prüfung Geschaffenes.
Die Aufträge sollen aus dem üblichen Betriebsgeschehen herausgegriffen werden.
Als Betrieblicher Auftrag können auch "Projekte" durchgeführt werden, d.h. Aufgaben, die einmalig sind und sich nicht wiederholen. Dies ist aber keine Vorgabe - in der Regel sollten betriebsübliche Aufgaben erledigt werden. Diese Aufgaben müssen den Vorgaben der Ausbildungsordnung entsprechen - d. h. genügende Handlungsspielräume haben, um die Prozessqualifikation des Prüflings festzustellen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, gerade den Prüfern einen Handlungsspielraum bei der Zulassung Betrieblicher Aufträge einzuräumen, damit auch ähnliche Betriebliche Aufträge
ihre Zulassung zur Abschlussprüfung finden.