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Forscher beleuchten Strategien von Arbeitgebern

Behinderung von Betriebsräten

28.10.2020 Ι "Manche Arbeitgeber gehen aggressiv gegen Mitbestimmung vor. Um sich dagegen wehren zu können, brauchen Betriebsräte vor allem Rückhalt in der Belegschaft. Zudem wäre ein besserer gesetzlicher Schutz sinnvoll, zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.

In der Regel arbeiten Betriebsräte und Manager hierzulande konstruktiv zusammen: Laut der aktuellen Betriebsrätebefragung der Hans-Böckler-Stiftung bewerten knapp 60 Prozent der Beschäftigtenvertreter das Verhältnis zur Chefetage als "sehr gut" oder "gut". In manchen Firmen hängt der Haussegen allerdings dauerhaft schief: Dort versuchen Arbeitgeber systematisch, die betriebliche Mitbestimmung auszuhebeln.

 

Mit welchen Strategien sie dabei vorgehen und was Arbeitnehmervertreter dem entgegensetzen können, haben Prof. Dr. Markus Hertwig und Oliver Thünken [...] von der Technischen Universität Chemnitz zusammen mit  Alrun Fischer und Sissy Morgenroth von der Beratungsgesellschaft AFB in ihrer neuen qualitativen Studie untersucht."

(Quelle: HBS)

In Ihrem Fazit stellen sie Aspekte in den Fordergrund:

 

  1. Die Haltung der Beschäftigten sei häufig der entscheidende Faktor: "Steht die Belegschaft einheitlich für eine interessenpolitische Forderung, den Betriebsrat oder einen Mandatsträger ein, ist es für den Arbeitgeber schwer, dagegen zu agitieren." Wichtig sei es, über eine transparente, sachorientierte Interessenvertretung Solidarität und Zustimmung aufrechtzuerhalten. Dabei empfehle es sich, Beschäftigte nicht nur regelmäßig über die Arbeit des Betriebsrats zu informieren, sondern aktiv in Strategien einzubeziehen. Wenn das gelingt und der Rückhalt in der Belegschaft stabil ist, könnten aggressive Praktiken des Managements einen "Bumerang-Effekt" auslösen: Statt zur Spaltung kommt es zu einer Solidarisierung mit dem attackierten Betriebsrat.
     
  2. Rechtliche Reformen könnten der Studie zufolge dazu beitragen, Angriffe auf die Mitbestimmung - und damit auf eine "Säule des demokratischen Gemeinwesens" - von vornherein wirksam einzudämmen. Sinnvoll wäre es demnach, den Kündigungsschutz für Mitglieder des Wahlvorstands auszubauen und Mitbestimmungsbehinderung von einem Antrags- in ein Offizialdelikt umzuwandeln, um so Strafverfolgung auch ohne Anzeige der Betroffenen zu ermöglichen. Darüber hinaus brauche es spezialisierte Staatsanwaltschaften, eine präzisere Definition der strafbaren Tatbestände sowie ein höheres Strafmaß.

 

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