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Gesetzlicher Anspruch auf Freistellung

Bildungsurlaub: Wie geht das?

21.02.2022 Ι "Eine oder zwei Wochen zusätzlichen Urlaub, vom Arbeitgeber bezahlt? Und in der Zeit etwas Neues lernen und den Horizont erweitern? Darauf haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch - wenn sie nicht in Bayern oder Sachsen wohnen. Doch viele kennen ihr Recht auf Bildungsurlaub nicht - oder machen davon keinen Gebrauch. Der DGB beantwortet die wichtigsten Fragen:

 

Was ist Bildungsurlaub?

Für einen Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben, zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch. Darauf haben die Beschäftigten einen gesetzlichen Anspruch. Entsprechende Regelungen gibt es in fast allen Bundesländern.

 

Wo gibt es ein Recht auf Bildungsurlaub?

Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern in allen Bundesländern.

 

Wie hoch ist der Anspruch?

In der Regel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren.

 

Wo ist das Recht auf Bildungsurlaub geregelt?

Die Bezeichnungen und Regelungen weichen von Bundesland zu Bundesland etwas voneinander ab. Interessierte sollten sich deshalb rechtzeitig über die jeweiligen Bestimmungen informieren.

(Quelle: DGB)

 

Weiterbildung

Links und Zusatzinformationen
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Bildungsurlaub in Deutschland

In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.

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