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Beschäftigungsfähigkeit (Employability)

Die Arbeitswelt verändert sich und bringt zunehmend Brüche in der Berufsbiografie mit sich sowie weniger gesicherte Arbeitsverhältnisse und häufigen Arbeitsplatzwechsel. Für Arbeitnehmer bedeutet diese Entwicklung, dass ihre berufliche Handlungskompetenz kontinuierlich verändert und erweitert werden muss, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Dafür sind geeignete gesellschaftliche und betriebliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit ist ein Handlungsauftrag an die Betriebsparteien, den Erhalt und Aufbau von Beschäftigung als präventive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Das gesetzliche Instrumentarium dazu steht durch §92a Betriebsverfassungsgesetz und §2 Sozialgesetzbuch III zur Verfügung.

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