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Gewerkschaftliches Gutachternetzwerk

Wie kommt die Berufspraxis in die Qualitätssicherungsverfahren von Studiengängen?

08.06.2020 Ι Studiengänge fallen nicht vom Himmel, auch wenn manche Bezeichnungen und die fordergründige Vielzahl es manchmal glauben machen. Studiengänge werden von den Hochschulen entwickelt und von Gutachter*innen, zu denen immer auch Vertreter*innen der Studierenden und der Berufspraxis gehören, überprüft. Einen Vorschlag, welche Maßstäbe an die Auswahl dieser Gutachter*innen anzulegen ist, hat nun das GNW gemacht.

Die Gewerkschaften haben zentrale Ziele des Bologna-Prozesses unterstützt, insbesondere die Verbesserung der internationalen Mobilität der Studierenden, die Sicherung der Qualität von Lehre und Studium, die bessere Vorbereitung der Studierenden auf die gesellschaftliche und berufliche Praxis und die Berücksichtigung der umfassenden studentischen Arbeitsbelastung bei der Konzipierung von Studiengängen. Auch über 20 Jahre nach Beginn des Bologna-Prozesses sind wichtige Ziele nicht oder unzureichend umgesetzt. "Verschulung" und Verdichtung des Studiums, neue Hürden beim Wechsel des Studienortes und die nach wie vor fehlende soziale Durchlässigkeit sind einige der zentralen Handlungsfelder. Im Fokus der Kritik ist auch das Akkreditierungssystem selbst, dem von seinen Kritikern attestiert wird, dass es nicht nennenswert zur Verbesserung der Studienbedingungen beigetragen habe. Die im Studienakkreditierungsstaatsvertrag und den Rechtsverordnungen der Länder neu geregelten Verfahren und Kriterien müssen deshalb konkretisiert und seitens der Agenturen und Hochschulen verbindlich umgesetzt und eingehalten werden. Das heißt, sowohl die externe als auch die hochschulinterne Qualitätssicherung ist verbindlich so umzusetzen, dass die Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahmen, Kontrollen und Informationen so geregelt werden, dass sowohl die Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz) als auch die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 S.1 Grundgesetz) gesichert und eine Weiterentwicklung der Studienqualität forciert wird.

 

Der genannte Staatsvertrag hat auch für die Benennung der Berufspraxis- und Studierendenvertreter*innen keine Vorgaben gemacht. Das Gewerkschaftliche Gutachter/innen-Netzwerk (GNW) hat nun einen Verfahrensvorschlag für die Benennung dieser Gutachter*innen entwickelt. Grundsätzlich sollte das Auswahlrecht für die Gutachter*innen bei den Prozess-verantwortlichen Agenturen oder Hochschulen von einem Gremium (z. B. der Akkreditierungskommission) wahrgenommen werden, in dem alle relevanten Statusgruppen beteiligt sind (Wissenschaft, Studierende, Berufspraxis). So lässt sich am einfachsten ein transparentes Verfahren sicherstellen.

 

Die Vorschläge des Gewerkschaftlichen Gutachter/innen-Netzwerks für die Auswahl der Studierenden sind in enger Absprache mit dem Koordinierungsausschuss des studentischen Akkreditierungspools (KASAP) entstanden.

 

Hochschulpolitik

Links und Zusatzinformationen
Gewerkschaftliche_Gutachter_Netzwerk_-_Logo
Eure Mitarbeit ist gefragt!

Das gewerkschaftliche Gutachternetzwerk sucht ehrenamtliche Gutachter*innen für die Begutachtungsverfahren im Zusammenhang mit der Akkreditierung ("Zulassung") von Studiengängen und bietet Kolleginnen und Kollegen, die noch keine Erfahrung in der Akkreditierung besitzen, eine Erstschulung an.

 

Worum geht es?

Bachelor- und Masterstudiengänge durchlaufen in regelmäßigen Abschnitten ein sogenanntes Akkreditierungsverfahren, in denen definierte Qualitätsvorgaben überprüft werden. Dazu werden Gutachtergruppen zusammengestellt, in denen auch erfahrene Berufspraktiker*innen und Studierende zu beteiligen sind. Aufgabe des GNW ist es, gewerkschaftliche Gutachter*innen zu qualifizieren und in den Verfahren zu positionieren.

 

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