Hamburg
Prämie von 1.000 Euro für den Meisterabschluss
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"Erfolgreiche berufliche Weiterbildung wird in Hamburg attraktiver: Künftig erhalten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise zum Fachwirt, als zusätzlichen Anreiz 1.000 Euro. Insgesamt stellt der Senat für diese Maßnahme in den Jahren 2019 und 2020 sechs Millionen Euro zur Verfügung. Rund 4.000 Fachkräfte werden voraussichtlich von der neuen Prämie profitieren. Der Senat will damit schrittweise den beruflichen Aufstieg finanziell an das Studium angleichen.
Bislang gibt es erhebliche Unterschiede: Zwar können angehende Meister und Fachwirte in gleicher Höhe wie Studenten Bafög beziehen. Während jedoch das Studium weitgehend kostenlos und gebührenfrei ist, werden die hohen Kursgebühren und oft auch hohen Materialkosten für berufliche Weiterbildungen nur teilweise durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen. Bildungssenator Ties Rabe: »Wir wollen Studium und berufliche Weiterbildung Schritt für Schritt gleichstellen. Das Studium ist nicht der bessere Weg, die berufliche Weiterbildung ist absolut gleichwertig. Solange die auf Bundesebene versprochenen Verbesserungen auf sich warten lassen, wird Hamburg aus eigener Kraft für mehr Gerechtigkeit sorgen«.
Derzeit bestehen pro Jahr rund 750 Meisterinnen und Meister in Handwerk und Industrie ihre Abschlussprüfung im Land Hamburg. Hinzu kommen über 1.000 Absolventen weiterer Aufstiegsfortbildungen beispielsweise zum Betriebswirt, Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt, Personalkaufmann, Technischer Betriebswirt, Fachwirt für Logistiksysteme, Fachwirt für Gesundheit und Sozialwesen, Industriemeister Metall, Elektrotechnik und Chemie oder zum Berufspädagogen. Die neue Prämie erhalten alle, die die Weiterbildung erfolgreich abschließen und deren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg liegt. Der Senat rechnet mit bis zu 2.000 anspruchsberechtigten Absolventen pro Jahr.
Eine berufliche Aufstiegsfortbildung hat es in sich. Sie dauert in der Regel zwischen 13 Monaten (Meister oder Meisterin Friseur) und 31 Monaten (Meister oder Meisterin Elektrotechnik). Während dieser Zeit arbeiten die Absolventinnen und Absolventen zugleich im Beruf. Alternativ gibt es die berufliche Weiterbildung auch als Vollzeitangebot, das zeitlich entsprechend verkürzt ist. Diese Variante nutzen circa 40 Prozent der Absolventinnen und Absolventen.
Anders als Studenten müssen angehende Meister oder Fachwirte Gebühren für Kurse, Prüfungen und Material bezahlen, die sich von Berufsfeld zu Berufsfeld erheblich unterscheiden. Wer seine Weiterbildung erfolgreich abschließt, zahlt durchschnittlich Gebühren in Höhe von rund 13.500 Euro. Nach Abzug der bisherigen staatlichen Zuschüsse müssen die Absolventen am Ende in der Regel rund 2.500 Euro aus eigener Tasche zahlen."
Weiterbildung
Geschäftsstelle Meisterprämie der Handwerkskammer
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.