Handlungshilfe für Betriebsräte und Vertrauensleute
28 Der Bildungsausschuss des Betriebsrats
Die im internationalen Vergleich erfolgreiche deutsche Gewerkschaftspolitik ist auch auf die intensive Interessenvertretung im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zurückzuführen. Die ehrenamtlichen, gewerkschaftlichen Interessenvertreter und Betriebsräte haben durch ihre Berufsbildungspolitik dazu beigetragen, dass es hochqualifizierte und selbstbewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Die hohen fachlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten begründen die Spitzenstellung der deutschen Wirtschaft in vielen Feldern.
Wenn es um Bildungsfragen in der Bundesrepublik geht, nehmen die gewerkschaftlich organisierten, ehrenamtlichen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter einen wichtigen Platz ein. Kein Berufsbild in der Metall- und Elektroindustrie wie auch im Handwerk entsteht ohne ihre Beteiligung. Sie wirken an Gesetzen und Berufsverordnungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung mit. Nur in wenigen Bereichen ist die betriebliche Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen durch das Betriebsverfassungsgesetz so umfassend geregelt wie bei der Aus- und Weiterbildung. Dies gilt es zu erhalten, denn gerade seit Anfang der neunziger Jahre erschweren sich für die Gewerkschaften und Betriebsräte die Handlungsmöglichkeiten auch in der beruflichen Bildung.
Fehlende oder mangelhafte Ausbildungsplätze, geringe Teilnahmequoten in der Weiterbildung, die Neuausrichtung durch europäische und nationale Qualifikationsrahmen, die sogenannte Akademisierung der Arbeitswelt sowie unzureichend berufenes Bildungspersonal in den Betrieben sind Hinweise darauf, dass das bewährte System der beruflichen Bildung an vielen Stellen unter (Reform-) Druck steht. Wohin soll, wohin wird sich die berufliche Bildung in Deutschland entwickeln? Gelingt es, die Qualität der betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu verbessern, Aufstiegswege und Übergänge zwischen den Systemen zu schaffen und zu halten und mehr Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulformen und zum Hochschulsystem zu ermöglichen?
Antworten auf diese Herausforderungen sind nicht ganz einfach. Ist doch das Feld der Aus- und Weiterbildung komplex und vielfältig gewachsen. Auch die unterschiedlichen Intentionen und Interessen des Staates und der Betriebe und Unternehmen machen es nicht leicht Transparenz und ein schlüssiges System zu erhalten.
Die hier vorliegende Handlungshilfe für Betriebsräte und Vertrauensleute soll helfen, sich in die Grundlagen der beruflichen Aus- und Weiterbildung einzuarbeiten und appelliert an die betriebliche Interessenvertretung dem Thema durch die Einrichtung eines Bildungsausschusses des Betriebsrats genügend Raum und Gewicht zu geben. In dieser Handlungshilfe wird dargestellt, wie ein Bildungsausschuss gebildet wird. Es werden die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen der beruflichen Aus- und Weiterbildung aufgezeigt sowie eine Reihe von Mustervereinbarungen vorgestellt, die die betriebliche Umsetzung konkretisieren.