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DGB-Jugend-BAfoeg_reicht_nicht

Infos der DGB-Jugend für Studierende

BAföG-Regelsatz vermutlich verfassungswidrig

18.06.2021 Ι Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die BAföG-Regelsätze sind in ihrer bisherigen Höhe nicht verfassungskonform. Widersprüche gegen BAföG-Bescheide sind möglich.

"Ein Großteil der Student_innen arbeitet neben dem Studium. Das trifft selbst auf die wenigen zu, die BAföG bekommen und damit eigentlich eine Studienfinanzierung haben. Das Problem ist klar: Das BAföG reicht nicht zum Leben. Genau das hat auch das Bundesverwaltungsgericht am 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 5 C 11.18) beschäftigt. Der BAföG-Regelsatz wurde als zu niedrig angesehen. Er verstößt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf Teilhabe und Chancengleichheit beim Zugang zu Ausbildungen. Deshalb wird sich nun das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen."

 

Noch ist nicht klar, wann und wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden und somit das Urteil des BVerwG, das sich auf die Bedarfssätze vom Wintersemester 2014/15 bezieht, auslegen wird. Und "leider gibt es keinen Automatismus, der besagt, dass alle, die zum damaligen Zeitpunkt BAföG bezogen haben, nun rückwirkend mehr Geld bekommen. Wer jedoch in einem laufenden Verfahren zum Thema der Höhe der Bedarfe ist, hat die Möglichkeit von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend zu profitieren. Dazu ist es möglich, aktuelle Bescheide anzufechten, um von der bevorstehende Entscheidung rückwirkend profitieren zu können. Wenn das Verfassungsgericht urteilt, dann gilt die Entscheidung ab dem Zeitpunkt für alle gleichermaßen."

(Quelle: DGB)

 

Auf der Seite der DGB-Jugend gibt es konkrete Hilfestellung für Studierende die gegen ihren BAföG-Bescheid vorsorglich Widerspruch einlegen möchten:

 

  • Wie fechtet man den Bescheid an?
  • Welche Fristen gibt es?
  • Was passiert, wenn mein Widerspruch bzw. mein Überprüfungsantrag abgelehnt wird?
  • Wo bekomme ich rechtliche Unterstützung?
    Als Gewerkschaftsmitglied hast du sofort ab Eintritt Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz greift allerdings nur, wenn du schon vorher Mitglied warst. Du kannst auch an deiner Uni/FH schauen, ob es eine kostenlose Rechtsberatung für Studierende, z. B. über den AStA, gibt und dich dort erstberaten lassen.
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