KurzInfo des DGBs
Digital-Pakt Schule
Der Bund wird die Länder mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro, verteilt auf fünf Jahre (2019-2024) unterstützen. Die Mittel werden über das Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Mittel, die der Bund den einzelnen Ländern zur Verfügung stellt, ist einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten.
Förderfähig sind u.a. Investitionen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, wie beispielsweise
- ? (schulisches) WLAN
- ? digitale Vernetzung von Schulgebäuden und Schulgeländen (z.B. Server)
- ? Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernumgebungen (z.B. Portale, Cloudangebote)
- ? Anzeige- und Interaktionsgeräte (z.B. interaktive Tafeln oder Displays)
- ? digitale Arbeitsgeräte (z.B. für Natur- oder Sachunterricht)
- ? schulgebundene, mobile Endgeräte (z.B. Laptops, Tablets)
- ? Systeme, Werkzeuge, Dienste (meint Sachaufwand)
- ? Strukturen für die professionelle Administration und Wartung
Positiv ist zu bewerten, dass für den Digital-Pakt eine Grundgesetzänderung vorgenommen wurde, wonach der Bund den Ländern künftig für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen flächendeckend Finanzhilfe leisten kann. Damit wurde das sogenannte Kooperationsverbot gelockert bzw. abgeschafft.
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die digitale Ausstattung von Schulen und deren Nutzung muss dem Primat der Pädagogik folgen und immer eine pädagogische Erwägung sein.Für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit mit digitalen Geräten und Medien sind weiterhin die Länder und Schulen zuständig. Sie müssen differenzierte und intelligente pädagogische Konzepte entwickeln und umsetzen sowie die Lehrer*innen im Umgang mit digitalen Lern- und Lehrmaterialien und zu Rechtssicherheit und Datenschutz weiterbilden.
Der DGB begrüßt, dass der Bund die zweckgebundene Mittelverwendung kontrollieren will. Zusätzlich wird der DGB darauf achten, dass die Länder und Schulträger die Mittel auch abrufen und investieren. Die Paktmittel sollen in allen Schulformen, also auch in den beruflichen Schulen ankommen. Der DGB will zudem dafür werben, die Anschubfinanzierung in eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung zu überführen und diese mindestens auch für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu öffnen.