KurzInfo des DGBs
Anforderungen an ein modernes sozial gerechtes BAföG
Anforderungen des DGB an eine Novellierung des BAföG:
Um das BAföG wieder bedarfsgerecht auszugestalten, ist eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben sich auf folgen-den Forderungskatalog für ein modernes und sozial gerechtes BAföG verständigt:
- eine schrittweise Erhöhung der Freibeträge im BAföG auf 2.340 €
- eine einmalige Erhöhung des Regelbedarfs um 150 €
- die regelmäßige Anpassung der Freibeträge und Fördersätze
- die Übernahme der Wohnkosten im BAföG analog der Wohngeld-Tabelle (Obergrenzen)
- die Wiedereinführung des Schüler*innen-BAföG
- eine Aufhebung der Altersgrenzen
- die Streichung des Leistungsnachweises nach dem 4. Semester
- die Förderungshöchstdauer an der fachbezogen durchschnittlichen Studiendauer auszurichten
- die Verlängerung der Förderungshöchstdauer für Engagement und Pflege
- die Wiedereinführung der Studienabschlussförderung
- Berufsbegleitendes Studium und Studium in Teilzeit förderfähig zu gestalten
- Altersgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung für den studentischen Tarif aufzuheben
- die schrittweise Überführung der Leistung in einen Vollzuschuss
- eine Entbürokratisierung und Digitalisierung der Beantragung
- die Ausbildungszeiten sollen in der Rentenversicherung wieder bewertet werden
- Angleichung der Förderkonditionen für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) im SGB III an die des BAföG
- ein Gesamtkonzept zur Finanzierung lebenslangen Lernens
Im Koalitionsvertrag der 19. Wahlperiode zwischen CDU, CSU und SPD ist eine Trendwende im BAföG angekündigt. Darin heißt es: "Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. Unser gemeinsames Ziel ist es, die förderbedürftigen Auszubildenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu schaffen."
Der nun vorliegende Regierungsentwurf bleibt, auch wenn die angekündigten Erhöhungen in der Summe deutlich ausfallen, erheblich hinter dem notwendigen Reformbedarf zurück. Insbesondere die geplante Umsetzung in drei Teilschritten bis 2021 ist kritisch zu bewerten. Die geplanten Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge werden so durch die Inflation sowie die Entwicklung der Löhne und Verbraucherpreise "aufgefressen".
Dringend erforderliche Strukturreformen werden eben-falls nicht angegangen. Die in drei Schritten geplante Umsetzung des 26. BAföG-Änderungsgesetzes muss in einem Schritt zum Wintersemester 2019/20 erfolgen
Positiv ist die geplante Abschaffung der Förderungsart "verzinsliches Bankdarlehen der KfW" ab dem Wintersemester 2019/20. Außerdem, dass die Pauschalen und Höchstbeträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Studierender insbesondere für diejenigen, die aufgrund des Erreichens des 30. Lebensjahres nicht mehr in die Krankenversicherung für Studierende kommen, deutlich angehoben werden. Die geplante Anhebung der Vermögensfreibeträge der Auszubildenden ist ebenfalls zu begrüßen. Auch das Vorhaben des Restschulderlasses nach 77 Monatsraten ist im Grundsatz zu begrüßen. Es springt jedoch zu kurz, wenn es Ziel ist den jungen Menschen die Angst vor Verschuldung zu nehmen. Die geplante Erhöhung der Tilgungsrate lehnen wir ab.
Die Versäumnisse der Vergangenheit erfordern größere Anstrengung für eine echte Trend-umkehr im BAföG.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften empfehlen die in drei Schritten geplante Umsetzung des 26. BAföG-Änderungsgesetzes in einem Schritt zum Wintersemester 2019/20 zu vollziehen.
Die im Regierungsentwurf vorgesehene Verschiebung des alle zwei Jahre zu erstellenden BAföG-Berichts der Bundesregierung in das Jahr 2021 lehnen wir strikt ab. Der Bericht ist die Grundlage für die Anpassung der Leistungen an die Entwicklung der Einkommensverhältnisse, der Vermögensbildung sowie den Veränderungen der Lebenshaltungskosten und der finanzwirtschaftlichen Entwicklung.
Anschließend Strukturreformen zügig angehen:
Ein 27. BAföG-Änderungsgesetz muss direkt im Anschluss an die jetzt anstehende Novellierung mit dem Ziel einer grundlegenden Modernisierung und bedarfsgerechten Ausgestaltung der Ausbildungsförderung auf den Weg gebracht werden.
Zu den erforderlichen Strukturreformen zählen neben der Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze insbesondere:
- Die Verankerung einer verbindlichen regelmäßigen Anpassung der Fördersätze und Freibeträge im BAföG alle zwei Jahre und eine schrittweise Umstel-lung des BAföG auf einen Vollzuschuss.
- Die Übernahme von Mietkosten im BAföG in Anleh-nung an die Wohngeldtabelle, wobei die Durchführung bei den BAföG-Ämtern liegen und möglichst unbürokratisch erfolgen soll.
- Die Wiedereinführung der BAföG-Förderung für Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen.
- Eine ersatzlose Streichung der Altersgrenzen.
- Eine Förderung auch für berufsbegleitende und Teilzeit-Studiengänge ermöglichen.
- Die Streichung der Verwaltungsvorschrift zum Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.
- Die Weiterentwicklung der Kriterien der Förderungshöchstdauer.
- Die Existenzsichernde Ausgestaltung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).