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Mario Patuzzi (DGB) im Gespräch mit dem DLF

Weiterbildung wird für Erwerbstätige attraktiver

26.08.2020 Ι Seit dem 01.08.2020 gelten neue Regeln beim Aufstiegs-Bafög - der Förderung für berufliche Fortbildungen. Im Deutschlandfunk-Interview gibt der Berufsbildungsexperte des DGBs Auskunft über Verbesserungen und bestehende Schwachstellen.

'Kurz gefragt, was sind denn die wichtigsten Neuerungen, Veränderungen beim Aufstiegs-BAföG?

Mario Patuzzi: Nun, beim Aufstiegs-BAföG sind nun alle Fortbildungsstufen förderbar. Das heißt, man kann nicht mehr nur eine Fortbildung gefördert bekommen, sondern mehrere. Zudem ist der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag erhöht worden. Und für uns ganz besonders erfreulich, der Beitrag zum Lebensunterhalt, der wird zum Vollzuschuss. Das gilt auch im Übrigen, wenn man Kinder hat, für die gibt es auch noch Unterhaltsbeiträge, auch diese Beiträge werden zum Vollzuschuss, das heißt, man muss dafür kein Darlehen mehr aufnehmen.

 

Das heißt, es gibt unter dem Strich mehr Geld. Können wir mal ein Beispiel durchrechnen? Sagen wir mal, ich bin Optiker und möchte die Optiker-Meisterschule machen. Mit wie viel Geld kann ich jetzt rechnen?

Mario Patuzzi: Da können Sie zum einen damit rechnen, dass Sie für den Lebensunterhalt, wenn Sie das in Vollzeit machen, dass Sie da je nachdem zwischen 600 und 750 Euro gefördert bekommen. Da wird immer noch ein bisschen auch Einkommen und Vermögen mit eingerechnet und dann abgezogen, aber damit kommt man schon mal ganz gut durch. Wenn Sie Kinder haben, bekommen Sie auch 235 Euro monatlich je Kind. Und, wenn Sie verheiratet sind, bekommen Sie auch noch mal für den Ehepartner 235 Euro. Kinderbetreuung, wenn Sie eine brauchen, insbesondere, wenn Sie alleinerziehend sind, da bekommen Sie auch noch einen Zuschuss von 150 Euro. Also summa summarum können Sie, sage ich mal, ganz gut durchkommen. Und Sie haben ja noch die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Da ist es so, dass Sie die Hälfte als Zuschuss bekommen und für die andere Hälfte können Sie, wenn Sie wollen, ein Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufnehmen.

 

 

Könnte man noch etwas verbessern, damit die Zahl derjenigen, die gefördert werden, sich noch erhöht?

Mario Patuzzi: Wenn wir die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes richtig interpretieren, nehmen immer weniger Erwerbstätige berufsbegleitend eine Fortbildung auf - und dafür war ja das Gesetz eigentlich mal gemacht worden. Wir vermuten, dass Erwerbstätige vor immer größeren Schwierigkeiten stehen, wie sie ihre Arbeit und dann eben eine mögliche Fortbildung in Einklang bringen können. Und wir sehen da die Notwendigkeit, um mehr Beschäftigten, Erwerbstätigen auch den Weg in eine Fortbildung auch zu ebnen, dass wir darüber nachdenken müssen, sozusagen bei sogenannten Teilzeitmaßnahmen, die ja für Erwerbstätige auch gedacht sind, da auch einen Lebensunterhalt zu fördern, unter der Voraussetzung auch, dass Arbeitgeber und Beschäftige hier auch eine befristete Teilzeit vereinbaren, mit dem Zweck, eine Fortbildung zu ermöglichen. Da glauben wir, dass wir für die Beschäftigten auch eine berufliche Fortbildung attraktiver machen können, denn der überwiegende Teil der Geförderten im Aufstiegs-BAföG ist unter 30 Jahre alt.

(Quelle: DLF)

 

 

  • "Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
  • Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. diese muss nicht - wie bisher - zurückgezahlt werden.
  • Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
  • Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
  • Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
  • Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende."

(Quelle: BMBF)

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