metallzeitung | September 2019
Bildung ohne Geldsorgen
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt vom Ausbildungsjahr, dem Standort des Betriebs, der Branche und der Tarifbindung ab. Fest steht: Mit Tarifvertrag ist man besser dran. Wenn Du Mitglied der IG Metall bist, kannst Du die tariflich vereinbarte Ausbildungsvergütung und andere tarifliche Leistungen im Streitfall auch rechtlich durchsetzen.
Die Ausbildungsvergütung wird monatlich gezahlt. Spätestens am letzten Tag des laufenden Monats muss der Betrieb den Betrag auszahlen. Wenn Du krank bist, wird die Vergütung bis zu sechs Wochen lang weitergezahlt. Danach gibt es Krankengeld von der Krankenkasse.
Die Bedingungen und Vergütungen für dual Studierende sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Da sie keine Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz sind, fallen dual Studierende nicht unter den Geltungsbereich bestehender Tarifverträge. Ausnahme sind diejenigen mit Ausbildungsvertrag bis zur bestandenen IHK- oder HWK-Prüfung.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann es geben, wenn Du während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Bist Du über 18 Jahre alt oder verheiratet oder hast mindestens ein Kind, kannst du auch dann BAB erhalten, wenn Du in erreichbarer Nähe zum Elternhaus lebst. Gezahlt wird die Unterstützung für die Dauer der Ausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig ? am besten vor Beginn der Ausbildung ? bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit gestellt wird. Ob und in welcher Höhe eine Beihilfe gezahlt wird, hängt von der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern ab. Dual Studierende haben keinen Anspruch auf diese Förderung.
Einen Rechner zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es unter: babrechner.arbeitsagentur.de
Kindergeld
Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.
BAföG
Eine wichtige Quelle der Studienfinanzierung ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Bei der Berechnung von Ansprüchen wird das Elterneinkommen berücksichtigt. Ob ein individueller Anspruch auf BAföG besteht, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Das Gleiche gilt für die Höhe des Anspruchs. Beides hängt von der Art der Weiterbildung und den persönlichen und familiären Verhältnissen ab.
Stipendien für Studium und Abitur
Die gewerkschaftliche Hans-Böckler-Stiftung vergibt unter anderem Stipendien für Studium und Abitur. Bewerben können sich gewerkschaftlich und sozial Engagierte. Für das Studium gibt es derzeit bis zu 949 Euro monatlich zuzüglich einer Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat. Neben dem gewerkschaftlichen Bewerbungsverfahren gibt es die »Böckler-Aktion Bildung«. Damit werden Bedürftige aus sozial benachteiligten Familien gefördert. Die Hans-Böckler-Stiftung erhält über das Bundesministerium für Bildung und Forschung öffentliche Mittel, die zweckgebunden ausschließlich für die Studienförderung zur Verfügung stehen.
Aufstiegsstipendium der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat das Aufstiegsstipendium zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit eingeführt. Es richtet sich vor allem an Interessenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch die Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch alle, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.
Informationen zu den Voraussetzungen unter: sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
(Quelle: metallzeitung | Autor Jens Knüttel)