Modernisierte Ausbildungsordnung tritt am 1. August in Kraft
Automobilkaufleute auf der Überholspur
Neu in der modernisierten Ausbildungsordnung ist eine stärkere Einbeziehung verschiedener Bereiche des Betriebs. So wird zum Beispiel die Schnittstellenfunktion der Automobilkaufleute zwischen Vertrieb und Werkstatt hervorgehoben, denn Grundlagenkenntnisse über Werkstattprozesse sowie Fahrzeugtechnologien stellen eine wichtige Basis für alle kaufmännischen Tätigkeiten dar. Weiterhin wird der Bereich Kundendienst und Service durch Aspekte von Kundenmobilität und Nutzung digitaler Informationssysteme angereichert.
Kommunikative Kompetenzen, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit erhalten einen höheren Stellenwert. Neu ist ferner eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und des Umweltbewusstseins in Form umweltgerechter Entsorgung von Fahrzeugen, Komponenten und Betriebsstoffen.
Die modernisierte Ausbildungsordnung wurde kompetenzorientiert gestaltet. Das heißt: Die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten erfolgt unter Berücksichtigung der fachlichen, methodischen, sozialen sowie personalen Kompetenzen und orientiert sich an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen. Alle Auszubildenden durchlaufen die wesentlichen Bereiche des Betriebs: Teile und Zubehör, Werkstatt, Kundendienst und Service, Marketing, Fahrzeughandel und -vertrieb, Finanzdienstleistungen, Personal sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
Automobilkaufleute arbeiten in Betrieben der Kraftfahrzeugbranche, vorwiegend bei Autohäusern, Fahrzeugimporteuren sowie Automobilherstellern. Sie unterstützen den Verkauf von Fahrzeugen durch vor- und nachbereitende kaufmännische Tätigkeiten, der Fahrzeugverkauf selbst ist aber nicht Bestandteil des Ausbildungsberufs. Für daran interessierte Automobilkaufleute bieten die Kfz-Hersteller die in der Branche etablierte Weiterbildung zum/zur zertifizierten Automobilverkaufsberater/-in an. Darüber hinaus eröffnen sich Automobilkaufleuten vielfältige Fortbildungen für den beruflichen Aufstieg. So gibt es unter anderem verschiedene Fachwirt-Abschlüsse, beispielsweise als Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in oder Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing oder Einkauf sowie auf darüber liegendem Niveau die Fortbildung zum/zur Geprüften Betriebswirt/-in.
Seit der Einführung des Ausbildungsberufs 1998 hat die Zahl der Auszubildenden stetig zugenommen. Allein im Jahr 2016 haben mehr als 5.100 Jugendliche einen neuen Ausbildungsvertrag zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau unterschrieben.
Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung treten zum 1. August 2017 in Kraft und lösen die bestehenden Ausbildungsregelungen aus dem Jahr 1998 ab.