Neue Ausbildungsordnung für Geigenbauer/innen
Zukunftsweisende Ausbildung für das Geigenbauerhandwerk
Neue Ausbildungsordnung für Geigenbauer/innen
Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung am 1. August 2015
Bei unseren Tarifaktionen verwenden wir eher Trillerpfeifen als Geigen, Kontrabässe oder Celli. Die ganze Bandbreite der Berufe, die Musikinstrumente herstellen, gehört tatsächlich zu unserem Organisationsbereich. Deshalb haben wir, die Sachverständigen der IG Metall, gemeinsam mit den Arbeitgebern eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer / zur Geigenbauerin erarbeitet.
Dies war nicht so sehr aufgrund technologischer Veränderungen in den Betrieben erforderlich, sondern eher der Tatsache geschuldet, dass mehrere Berufe der Musikinstrumentenherstellung gemeinsam beschult werden. Wird eine Verordnung aktualisiert (Zupfinstrumentenmacher/in), ist es sinnvoll, die beteiligten anderen Berufe ebenfalls zu modernisieren.
Die neue Ausbildungsordnung löst die alte Verordnung aus dem Jahr 1997 ab. Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert drei Jahre.
Die neue Ausbildungskonzeption berücksichtigt die Veränderungen in den Geschäftsprozessen des Geigenbauerhandwerks. Geigen und andere Streichinstrumente werden oft in industrieller Serienfertigung im Ausland hergestellt. Die Handwerksbetriebe in Deutschland spezialisieren sich, je nach Lage und Kundenkreis, auf den Neubau von Instrumenten oder auf die Reparatur/Restauration alter Streichinstrumente sowie auf den Verkauf, Verleih und Service.
Die Nutzung von Maschinen spielt insofern eine untergeordnete Rolle, als die Stärke dieses Handwerks gerade die individuelle, manuelle Herstellung und die Anwendung überlieferter Oberflächenbehandlungstechniken ist. Der Herstellungsprozess ist sehr zeitaufwändig, die Anforderungen an die Hölzer sind extrem hoch und bis der Klang stimmt, sind viele einzelne Schritte erforderlich.
Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen (z.B. Auswählen, Be- und Verarbeiten sowie Lagern von Hölzern, Herstellen von Korpussen und Hälsen, Spielfertigmachen von Streichinstrumenten, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Verkaufen von Instrumenten und Zubehör) auch Lerninhalte aus dem Umwelt- und Artenschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Kundenorientierung berücksichtigt.
Die Zwischenprüfung findet in insgesamt sieben Stunden im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt und beinhaltet die Durchführung einer Arbeitsprobe, ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten sowie in 120 Minuten die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben.
Die Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen.
Die Prüfungszeit beträgt im ersten Prüfungsbereich Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes insgesamt 160 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll ein auftragsbezogenes Fachgespräch in höchstens 20 Minuten und eine Präsentation in höchstens 10 Minuten durchgeführt werden.
Im Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten beträgt die Prüfungszeit insgesamt sieben Stunden. Innerhalb dieser Zeit werden drei Arbeitsproben durchgeführt und ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten geführt.
In den beiden anderen Prüfungsbereichen werden Aufgaben schriftlich bearbeitet. Die Prüfungszeit im Prüfungsbereich Planung und Konstruktion beträgt 240 Minuten, während im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich gelöst werden sollen.
Die neuen Prüfungsanforderungen berücksichtigen den tatsächlichen betrieblichen Arbeitsablauf und die Bandbreite der Tätigkeiten der Gesellinnen und Gesellen.
Die vorliegende modernisierte Ausbildungsordnung bietet eine gute Grundlage für die Gestaltung der beruflichen Zukunft und der Karriereplanung. Die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen werden gelegt.
Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten sich aktiv um die Umsetzung dieser Veränderungen in den Betrieben und der Berufsschule kümmern, um eine wirklich zukunftsweisende Ausbildung zu gewährleisten.
Unser Dank gilt vor allem den Sachverständigen der IGM, die sich sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung beteiligt haben! Ihre Arbeit in den kleinen Betrieben - unser Genuss beim Erleben von Musik.