IG Metall
„WAP” das Berufsbildungsportal
WAP - Springe direkt:
Inhalt
     
Justizia

Neue Leistung für Studierende

Rechtsschutz für Studierende bei Prüfungen

09.03.2016 Ι Seit Beginn des Jahres gibt es für Studierende eine neue Satzungsleistung der IG Metall: den Rechtsschutz bei Prüfungsangelegenheiten. Hier wird erklärt, in welchen Fällen der Rechtsschutz greift und wer ihn in Anspruch nehmen kann.

Für studentische Mitglieder der IG Metall gibt es nach §27 der IG Metall Satzung ein neues Angebot. Es regelt, wer in welchen Fällen Anspruch auf den Rechtsschutz der IG Metall besitzt. Der 23. Ordentliche Gewerkschaftstag hat diesen Anspruch im letzten Jahr durch eine Satzungsänderung auf die Gruppe der Studierenden ausgedehnt. Seit 1. Januar 2016 ist die neue Regelung in Kraft.
 

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Bisher galt der Anspruch auf Rechtsschutz bei Prüfungsangelegenheiten nur für betriebliche Auszubildende, die Mitglied in der IG Metall sind. Seit 1. Januar 2016 gilt er nun ebenfalls für alle IG Metall-Mitglieder, die aktuell als Studierende an einer Hochschule eingeschrieben sind - also auch für dual Studierende oder Werkstudierende.
 

In welchen Fällen kann der Rechtsschutz für Prüfungsleistungen in Anspruch genommen werden?

Der Rechtsschutz der IG Metall kann wegen Nichtbestehens von Prüfungen im Rahmen einer Hochschulausbildung gewährt werden. Reine Notenstreitigkeiten deckt er jedoch nicht ab.

Ist von der Prüfungsnote aber die Weiterführung des Studiums abhängig - zum Beispiel wenn die Prüfung zum Bachelor zwar bestanden wurde, wegen eines Numerus Clausus die Zulassung zum weiterführenden Masterstudium nicht möglich ist - kann das unter Umständen dennoch Grundlage für eine positive Rechtschutzentscheidung sein.
 

Seit wann gilt der Anspruch auf Rechtsschutz für Prüfungsleistungen für Studierende?

Die Satzungsänderung ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Der Rechtsschutz gilt für Fälle, die ab diesem Datum eingetreten sind.
 

Was ist konkret zu tun, wenn man die Leistung in Anspruch nehmen will?

Wer sich zum Rechtschutz bei Prüfungsleistungen beraten lassen oder ihn in Anspruch nehmen möchte, wendet sich direkt an die Kolleginnen und Kollegen aus seiner IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort.
 

Wer prüft, ob Anspruch auf Rechtsschutz besteht und wie lange dauert das?

Die IG Metall-Geschäftsstelle leitet die Rechtsschutzanfrage an den Vorstand der IG Metall weiter. Dort wird kurzfristig entschieden, ob Rechtsschutz gewährt werden kann. Die Entscheidung wird dem Mitglied anschließend über seine Geschäftsstelle mitgeteilt.

Studierende zahlen für die Mitgliedschaft in der IG Metall einen monatlichen Beitrag in Höhe von 2,05 Euro.

Angemeldete Benutzer können hier ein Kommentar hinterlassen

Hochschulpolitik

Links und Zusatzinformationen
Servicebereich