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NEUES JAHR, NEUE GESETZE

Steigerung der Mindestausbildungsvergütung

18.01.2023 Ι Die Bundesregierung hat für das Jahr 2023 viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Darunter auch die Anpassung der Mindestausbildungsvergütung.

Auch angehende Auszubildende dürfen sich über mehr Geld freuen: Wer sich ab 2023 für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro im Monat.

 

Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Die Mindestvergütung gilt für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden.

 

 

Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.

 

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