Neustart - Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Neustart in Deutschland: Flüchtlinge in der Pflicht?
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) macht in einem Flyer "Neustart in Deutschland - gemeinsam stark" vom Oktober diesen Jahres klar, was von den Geflüchteten erwartet wird: Deutsch lernen, demokratische und freiheitliche Verfassungsordnung anerkennen und leben, sich anstrengen. Unterstützung erhält, wer sich in die Pflicht nehmen lässt. "Das widerspricht zwar der einen oder anderen Zugangsbeschränkung für Flüchtlinge zum Arbeitsmarkt, aber naja...ein Ministerium muss nicht auf Widersprüche von Politik hinweisen..., meint Galla. Als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter werden wir auch darauf achten, dass die Geflüchteten als Menschen in allen Bereichen unserer Gesellschaft ankommen und nicht nur als Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt.
Auf der Neustart-Seite findet man zahlreiche Informationen, die in drei Bereiche untergliedert sind:
1. Neustart in Deutschland für Flüchtlinge
2. Neustart in Deutschland für Langzeitarbeitslose
3. Neustart in Deutschland für Arbeitgeber
Wer sich mit Amtsdeutsch und der Sprache von Ämtern und Behörden auskennt, wird auf dieser Seite einige nützliche Informationen bekommen. Ob die Zielgruppe der Flüchtlinge gut bedient wird, ist zumindest fraglich. Sie werden nicht wissen, was "Gestattete" sind, die einen Sprachkurs bekommen können. Unter dem Stichwort "Asylantrag" heißt es: "Für Personen mit guter Bleibeperspektive sollen bereits frühzeitig erste Integrationsmaßnahmen beginnen". In der Aufzählung findet man dann:
" Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten Aufenthalt mit BA-Zustimmung möglich (zustimmungsfrei sind Berufsausbildungen und Beschäftigungen, die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen)" und "Sprachkurse für Gestattete mit guter Bleibeperspektive im Rahmen verfügbarer Plätze (auch in Erstaufnahmeeinrichtung möglich)". Die Unterscheidungsmerkmale der drei unterschiedlichen Personenkreise - Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung, anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis und Geduldete - erschließen sich nicht auf den ersten Blick. Hier sollte man besser die Informationen der BA nutzen.
Der Verweis auf die Kompetenzfeststellung mit "Early Intervention" macht das Dilemma deutlich. Man möchte aktuell informieren, allerdings fehlen oft noch die richtigen Instrumente. Der Link führt zu einem Artikel der BA aus dem Jahr 2014, in dem über Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes berichtet wird.
Deutlich wird, dass es bei der Frage von Qualifikationsberatung und -anerkennung Defizite gibt. "Dort wird nur auf das Anerkennungsgesetz verwiesen, was gerade für Geflüchtete ohne Papiere kaum hilfreich sein wird," sagt Bildungsexpertin Galla.
Galla rät: "Ohne hier auf weitere Einzelheiten einzugehen, kann gesagt werden, dass die Seite mit einer heißen Nadel gestrickt worden zu sein scheint. Die Informationen sollten immer auf Aktualität überprüft werden! Positiv ist zu vermerken, dass auch die Gruppe der Langzeitarbeitslosen einbezogen wird. Sie erhalten ebenfalls Angebote für einen Neustart und es wird sich zeigen, inwieweit diese verstärkten Anstrengungen der Bundesregierung von Erfolg gekrönt sein werden."
Immerhin, `reinschauen kann man mal: http://www.neustart-in-deutschland.de/