Niedersachsen
4.000,- EUR für neue Meister im Handwerk
"Die Prämie richtet sich an diejenigen, die ihre Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung (HwO) nach dem 1. September 2017 abgelegt haben oder dies noch bis spätestens 31. Dezember 2019 tun werden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Prüfungszeugnisses. Voraussetzung: Wohnsitz oder Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten müssen in Niedersachsen liegen.
Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der Website https://kundenportal.nbank.de/irj/portal erforderlich. Die NBank prüft die Anträge und ist für Bewilligung und Auszahlung zuständig."
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom 8. Mai 2018
Weiterbildung
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.