Qualifizierte Zuwanderung
Steigende Anerkennungen auch in den Berufen der IG Metall
Was regelt das Anerkennungsgesetz?
Das sogenannte Anerkennungsgesetz ist die Kurzform für das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es regelt die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Berufe in der Zuständigkeit des Bundes. Die Länder haben ebenfalls Anerkennungsgesetze für die landesrechtlich geregelten Berufe wie beispielsweise Erzieher, Lehrer, Ingenieure und Architekten geschaffen.
Integration: Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen fördert die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt und erschließt ihre Qualifikationspotenziale besser für den deutschen Arbeitsmarkt. Zugleich steht das Anerkennungsgesetz auch für die Wertschätzung der Lebensleistung von Migrantinnen und Migranten.
Welche aktuellen Entwicklungen gehen aus dem Bericht hervor?
Klar ist: Berufsanerkennung in Deutschland wird stark nachgefragt. Im Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes 2012 bis 2018 wurden fast 280.000 Anträge eingereicht: und zwar für bundes- und landesrechtliche Berufe sowie für Zeugnisbewertungen von Hochschulabschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Diese hohe Gesamtzahl und die steigende Nachfrage zeigen die große Bedeutung des etablierten Prüfverfahrens für die Fachkräftesicherung in Deutschland.
Woher kommen die meisten Antragsteller?
Mit 70 Prozent stellen Anträge für Berufsabschlüsse aus Drittstaaten derzeit den größten Anteil der Anträge auf Berufsanerkennung dar. 2012 bis 2015 standen vorwiegend noch Anträge zu EU-Abschlüssen im Mittelpunkt. 2018 lag der Anteil der Anträge von Menschen, die noch nicht in Deutschland leben, bei 20 Prozent. Berufsanerkennung wird also immer öfter als Türöffner für gezielte Fachkräftezuwanderung genutzt. An der Spitze der häufigsten Herkunftsländer stehen Bosnien und Herzegowina, Serbien und die Philippinen.
(Quelle: BMBF)