IG Metall und IG BAU: Schutzschirm-Forderung II
Schutz für Auszubildenden und Ausbildungszentren im Handwerk
Sie sind Basis für die ergänzende überbetriebliche Ausbildung von 430 000 Auszubildenden im Handwerk. Ein Teil der Ausfälle kann sicherlich durch die Kurzarbeitsregelungen beim Personal der Bildungszentren aufgefangen werden. Wir fordern die Träger der Bildungszentren auf, im Rahmen ihrer sozialen Verantwortung eine Aufzahlung auf mindestens 80 Prozent auf das Kurzarbeitergeld ihrer Beschäftigten sicherzustellen.
Es bedarf gesonderter Unterstützungsmaßnahmen für die überbetrieblichen Ausbildungszentren. Diese sind für die duale Ausbildung in den betreffenden Berufen und den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Corona-Pandemie systemrelevant.
Liquiditätshilfen über Kredite sind hierfür ungeeignet, da eine Rückzahlung zuhöheren Kursgebühren und somit zu einer Erhöhung der Ausbildungskosten für die Betriebe führen würde. Wir schlagen daher vor, über verlorene Zuschüsse oder Beihilfen nachzudenken. Dies könnte durch die Zuschussgeber auch über eine Regelung in Anlehnung an die Sicherungsmaßnahmen zu den Bildungs-Dienstleistern im Bereich des Sozialgesetzbuchs II und III sichergestellt werden.
Mittelfristig sind alle Handwerkskammern jedoch gefordert, ihre Bildungsinfrastruktur an die tatsächlichen Bedarfe anzupassen und darüber hinaus die Ausbildungsbetriebe durch rechtskonforme Kammerumlagesysteme von den ÜLU-Beiträgen zu entlasten. Dies wird bereits heute sehr erfolgreich in einem Fünftel der Handwerkskammern umgesetzt.
(Quelle: IG BAU)