Sonderregelungen im BAföG
Studierende werden zu Krisenmanagern
Bereits in der letzten Woche hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) per Erlass festgelegt, dass die aktuelle Situation für Studierende keine Nachteile in ihrer Studienförderung bedeuten können:
"Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter."
(Quelle: BMBF | Pressemitteilung: 031/2020)
Nun erweitert das BMBF die Möglichkeiten für Studierende sich aktiv in die Krisenbewältigung einzubringen: "Wer sich im Kampf gegen die aktuelle Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft engagiert, bekommt den Hinzuverdienst nur für die Zeit seiner Tätigkeit angerechnet. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Deutsche Bundestag gestern beschlossen. [...] Nach bisher geltendem Recht wird die Gesamtsumme von Erwerbseinkommen auf alle Monate eines Bewilligungszeitraums auf das BAföG angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich damit nicht nur auf Beschäftigungsmonate aus. Für BAföG-Geförderte, die sich in der Pandemie-Bekämpfung engagieren und dabei für nur wenige Monate ein vergleichsweise hohes Einkommen erzielen, könnte dies zum Wegfall ihres BAföG-Anspruchs für den restlichen Bewilligungszeitraum nach der Krise führen. Dies wird mit den jetzt vom Parlament gebilligten Regelungen ausgeschlossen. BAföG-Geförderte behalten ihren Anspruch vor und nach einem vergüteten Engagement in der Pandemiebekämpfung. Eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt allein in den Monaten, in denen BAföG-Geförderte ein Einkommen erzielen."
(Quelle: BMBF)