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Mecklenburg

Stärkere Anreize für Weiterbildung

Mecklenburg-Vorpommern erweitert Bildungsfreistellung

11.01.2021 Ι Ende 2020 hat der Landtag eine Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es mehr Möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen zu schaffen um sich weiterzubilden.

"Das Bildungsfreistellungsgesetz regelt unter anderem, dass Unternehmen Arbeitsentgelt erstattet bekommen, wenn ihre Mitarbeiter*innen an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen. In der jetzt beschlossenen Änderung finden vor allem drei Punkte Beachtung:

  • Bislang gab es Erstattungen für politische oder ehrenamtsbezogene Weiterbildung, wenn Beschäftigte mindestens drei Tage am Stück an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Dieser Zeitraum wird jetzt auf zwei Tage gesenkt.
  • Beschäftige können ihren jährlichen Anspruch von fünf Tagen Freistellung über zwei Jahre ansparen, so dass dann auch alle zwei Jahre eine zehntägige Maßnahme belegt werden kann.
  • Damit die Mittel besser abgerufen werden können, wird die Inanspruchnahme flexibilisiert. Künftig kann auch ein höherer Anteil der Mittel für die Unterstützung der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden."

(Quelle: IWWB)

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Weiterbildung

Links und Zusatzinformationen
Bildungsurlaub in Deutschland

In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.

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