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Umlagefinanzierung in der Bauwirtschaft erweitert

Finanzierung der Bauausbildung Beispiel für andere Branchen

19.10.2015 Ι Die bereits erfolgreich praktizierte Umlagefinanzierung der Ausbildung in der Bauwirtschaft wird erweitert. Zukünftig werden alle Betriebe im Baubereich, auch die sogenannten Solo-Selbständigen, berücksichtigt. Die Zahl der Ausbildungsstellen in der Bauwirtschaft ist zuletzt stärker gestiegen als im bundesweiten Durchschnitt. "Durch die Reform der Finanzierung des Berufsbildungsverfahrens wird das erfolgreiche System der solidarischen Berufsausbildungsfinanzierung in der Bauwirtschaft nun auf eine breitere und gerechtere Basis gestellt", stellt Dietmar Schäfers stellvertretende Vorsitzende der IG BAU klar. "Dies könnte auch ein gutes Beispiel für andere Branchen sein", meint der Gewerkschafter.

Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (HDB, IG BAU und ZDB) haben mit Wirkung zum 1. April 2015 das bisherige Berufsbildungsverfahren im Baugewerbe reformiert und die bisher rein lohnsummenabhängige Finanzierung der Ausbildung in Höhe von 2,1 % der Bruttolohnsumme durch einen Mindestbeitrag ergänzt, der 900 € im Kalenderjahr beträgt. Betriebe zahlen also zukünftig mindestens 900 € (2015: 450 €) in das Berufsbildungsverfahren ein. Übersteigt der lohnsummenabhängige Beitrag diesen Betrag, zahlen die Betriebe entsprechend mehr ein.

 

Für die Einführung des Mindestbeitrages im Berufsbildungsverfahren sprechen mehrere Gründe. Der Verhandlungsführer und stellvertretende Vorsitzende der IG BAU Dietmar Schäfers erläutert worum es geht: "Erstens werden hiermit nun auch Betriebe ohne Beschäftigte zur Finanzierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft herangezogen. Die Zahl dieser sogenannten Solo-Selbständigen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Dadurch, dass die Solo-Selbständigen keine Mindestlöhne einhalten und auch keine Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen, entstehen Ihnen ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber Betrieben mit Beschäftigten. Durch den Mindestbeitrag im Berufsbildungsverfahren werden diese Wettbewerbsverzerrungen zum Teil korrigiert."

 

Darüber hinaus handeln viele Solo-Selbständige aber ohnehin tatsächlich nicht eigenständig und eigenverantwortlich, sondern arbeiten wie ein abhängig Beschäftigter. Die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist eines der Hauptanliegen der IG BAU, was nicht zuletzt durch die Beteiligung an Branchenbündnissen gegen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit zum Ausdruck kommt. Die Einführung des Mindestbeitrages Berufsbildung steht im Gesamtkontext des Kampfes gegen Scheinselbständigkeit erläutert Schäfers.

 

Schließlich wird mit dem Mindestbeitrag Berufsbildung die Beitragsgerechtigkeit erhöht. Solo-Selbständige, und auch solche Betriebe, die lediglich Angestellte beschäftigen, mussten bisher keinen Beitrag zum Berufsbildungsverfahren leisten. Dennoch konnte diese Gruppe schon immer Leistungen für Auszubildende aus dem Verfahren in Anspruch nehmen. Auch im Falle von Kleinstbetrieben konnten unter Umständen die Erstattungsleistungen die Berufsbildungsbeiträge um ein Vielfaches übersteigen. Vielfach haben die Betriebsinhaber in der Vergangenheit persönlich von der solidarischen Berufsausbildung in der Bauwirtschaft profitiert. Darüber hinaus stellen diese Betriebe in der Zukunft evtl. gut ausgebildete Arbeitnehmer ein. Es entspricht damit dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden, auch Solo-Selbständige, Betriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer und Kleinstbetriebe angemessen an der Finanzierung der Berufsausbildung zu beteiligen.

 

 

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