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Qualität in Studium und Lehre

Der Beschwerdeweg ist offen - Unabhängig & Transparent

27.01.2020 Ι Wenn die Qualität von Studiengängen nicht stimmt, haben Studierende und ihre Interessensvertretungen nun die Möglichkeit sich Gehör zu verschaffen! Auch wenn die eigentlichen Verantwortlichen, sie nicht hören wollen.

Der Akkreditierungsrat hat am 26.02.2019 ein Verfahren beschlossen, wie mit Einsprüchen und Beschwerden umgegangen werden soll (vgl.: HIER). Danach setzt der Akkreditierungsrat eine Kommission ein, die aus drei externen Mitgliedern besteht und zwar aus einem professoralen, einem studentischen und einem von den Agenturen vorgeschlagenen Mitglied. Diese Beschwerdekommission berät Einsprüche und Beschwerden und legt dem Akkreditierungsrat eine Beschlussempfehlung zur abschließenden Entscheidung vor.

 

Die Einrichtung dieses Gremiums war den Studierenden und der Berufspraxis ein gemeinsames, wichtiges Anliegen. Der Grund hierfür lässt sich in Punkt vier des Beschlusses erkennen. Hier heißt es: "[.] auch für Dritte besteht die Möglichkeit, [.] sich bei der Stiftung über Verfahrensfehler zu beschweren. Über hochschulinterne Beschwerdemöglichkeiten hinaus können Mängel in internen Akkreditierungsverfahren systemakkreditierter Hochschulen der Stiftung Akkreditierungsrat zur Kenntnis gebracht werden."

 

Durch dieses Verfahren erhalten Studierende und ihre Interessensvertretungen eine Möglichkeit sich Gehör zu verschaffen, wenn die eigentlichen Verantwortlichen, sie nicht hören wollen.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Akkreditierungsrat die Beschwerden an die dafür zuständige Instanz zurücküberweisen wird. Dennoch birgt dieses Verfahren zwei große Vorteile. Erstens erlaubt es dem Rat sich ein objektiveres Bild zu verschaffen, das wiederum in Reakkreditierungsverfahren relevant wird. Und zweitens kann der Rat die verantwortlichen Instanzen auffordern, den Beschwerdegrund zu beheben. So bereits geschehen: Der Vorstand des Rates hat vor wenigen Monaten eine Agentur aufgefordert, sogenannte "Sondervoten" - das sind Einschätzungen einzelner Gutachter*innen zu einem Kriterium, die von der Einschätzung der anderen Gutachter*innen erheblich abweichen und sich auch nicht innerhalb der Gutachtergruppe auflösen lässt - den internen Beschlussgremien kenntlich zu machen und diese auch in den Prüfberichten entsprechend auszuweisen.

 

Hochschulpolitik

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Plenumstagung am 17./18. September 2020 an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden

 

im Anschluss folgt die Gutachter*innen-Schulung am 18./19. September.

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