Von wegen Trendwende
Zahl der BAföG-Empfänger sinkt weiter drastisch
Im Vergleich zum Vorjahr ist 2019 die Gefördertenquote um 6,4 Prozent eingebrochen. Besonders stark ist der Rückgang mit einem Minus von 8,7 Prozent bei den Schülerinnen und Schülern. Die Zahl der geförderten Studierenden sank um 5,5 Prozent.
"Die letzte BAföG-Reform der Bundesregierung liegt noch kein Jahr zurück und droht offensichtlich bereits zu scheitern. Beim Bafög muss dringend nachjustiert werden, um endlich die Trendumkehr bei der Gefördertenzahl zu schaffen. Auf dieses Ziel hatte sich die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet", sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Reform droht zu verpuffen
"Damit die Reform nicht verpufft, muss das Bildungsministerium schnellstens die Freibeträge für das Elterneinkommen weiter anheben, als es bislang geplant ist. Zudem muss dringend bei der Corona-Nothilfe für Studierende nachgesteuert werden. Der Nothilfefond ist zu bürokratisch, der maximal mögliche Zuschuss von 3 x monatlich bis zu 500 Euro viel zu gering. Stattdessen sollte das BAföG krisenbedingt für mehr Studierende geöffnet werden", so Hannack.
Die Bafög-Novelle aus dem Jahr 2019 sieht die Erhöhung der Freibeträge in drei Stufen vor. In einem ersten Schritt wurden die Freibeträge ab August 2010 um 7 Prozent angehoben. Zum 1. August dieses Jahres steigen sie für die Schüler und mit Beginn des Wintersemesters auch für die Studierenden in einem zweiten Schritt um 3 Prozent. Im Sommer 2021 sollen sie um weitere 6 Prozent steigen."
(Quelle: DGB)
(Quelle: Eigene Darstellung angelehnt an DSW)
Zu den erforderlichen Strukturreformen zählen neben der Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze insbesondere:
- Die Verankerung einer verbindlichen regelmäßigen Anpassung der Fördersätze und Freibeträge im BAföG alle zwei Jahre und eine schrittweise Umstellung des BAföG auf einen Vollzuschuss.
- Die Übernahme von Mietkosten im BAföG in Anlehnung an die Wohngeldtabelle, wobei die Durchführung bei den BAföG-Ämtern liegen und möglichst unbürokratisch erfolgen soll.
- Die Wiedereinführung der BAföG-Förderung für Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen.
- Eine ersatzlose Streichung der Altersgrenzen.
- Eine Förderung auch für berufsbegleitende und Teilzeit-Studiengänge ermöglichen.
- Die Streichung der Verwaltungsvorschrift zum Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.
- Die Weiterentwicklung der Kriterien der Förderungshöchstdauer.
- Die Existenzsichernde Ausgestaltung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).