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Bildungstagung_2007

Weiterbildung beeinträchtigt nicht die körperliche Genesung

Abendstudium trotz Krankschreibung

23.03.2017 Ι Arbeitnehmer dürfen auch dann an einem Abendstudium teilnehmen, wenn sie krankgeschrieben sind. Dies entschied das Arbeits­gericht Berlin.

Dies gilt natürlich nicht für alle Ursachen einer Arbetisunfähigkeit. Jedoch in dem verhandelten Fall.

 

Hier war eine Arbeitnehmerin wegen Hüft­schmerzen arbeits­unfähig und nahm gleichzeitig drei mal die Woche an einem drei­stündige Abend­kurs teil.

Nachdem ihr Arbeit­geber davon erfuhr kündigte er ihr. Zu Unrecht, wie das Gericht fest­stellte.

 

Der Besuch des Abend­studiums beein­trächtige nicht die Genesung (Az. 28 Ca 1714/16).

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