Zeit für Sachsen
5 Tage Bildung
Die Initiative fordert einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungszeit, u. a. für berufliche, kulturelle, politische oder soziale Bildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Sachsen. Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit erhalten, fünf Arbeitstage für individuelle Fortbildung zu nutzen.
Der DGB möchte eine breite Mehrheit für ein Bildungsfreistellungsgesetz mobilisieren.
"Lebenslanges Lernen ist in Zeiten der Digitalisierung notwendig, um den Herausforderungen der Arbeitswelt gewachsen zu sein", sagte Anne Neuendorf, stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen. "Unsere Welt verändert sich in vielen Bereichen rasant. Hier kann Bildung und Zeit für Bildung helfen, ein besseres Verständnis für diese Veränderungen zu erlangen, Ängste zu nehmen, Chancen zu sehen und damit das Gefühl stärken, dazu zu gehören und die Zukunft selbst gestalten zu können. Damit verbessern wir die Zukunftsaussichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, also der Mehrheit der Bevölkerung in Sachsen."
Das Ziel lautet: Fünf Tage bezahlte Zeit im Jahr, um sich beruflich, politisch, sozial oder kulturell weiterzubilden. Das Recht auf Bildungszeit ist Sache des Bundeslandes, das heißt, der Sächsische Landtag kann die Bildungszeit einfach beschließen. Bis auf Sachsen und Bayern gibt es in allen Bundesländern ein Bildungsfreistellungsgesetz.
Weiterbildung
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.