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Zukunftsweisende Ausbildung für Bekleidungsindustrie

Neue Ausbildungsordnungen für die Bekleidungsindustrie - Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung am 01.08.2015

16.07.2015 Ι Die Herstellung von Bekleidung ist in den Medien geprägt durch die Berichterstattung über schwerste Unglücke mit Toten und Verletzten sowie schlechte Arbeitsbedingungen in den produzierenden Ländern Asiens. In Deutschland ist die Zahl der Betriebe aufgrund von Verlagerungen seit Jahren rückläufig. Das Anforderungsprofil an Facharbeit hat sich in den verbleibenden Betrieben sehr verändert, weshalb es dringend an der Zeit war, die alte Ausbildung gründlich zu verändern. Ab August wird mit einer neuen Ausbildungsordnung, in der es die Wahl zwischen drei Schwerpunkten gibt, der Weg für eine wesentlich vielfältigere Ausbildung frei.

Die Zukunft hat für die Auszubildenden in der Branche mit neuen Möglichkeiten begonnen, da man sich jetzt in unterschiedlichen Schwerpunkten spezialisieren kann. Damit könnte auch die Zahl der Auszubildenden wieder steigen, denn Fachkräfte werden, trotz Verlagerung und Automatisierung, dringend gesucht.

 

Wir, die Sachverständigen der IG Metall, haben gemeinsam mit den Arbeitgebern eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur Modeschneiderin / zum Modeschneider erarbeitet.

 

Von den Vorgesprächen mit den Arbeitgebern, der Beantragung und Durchführung eines Vorverfahrens beim Bundesinstitut für Berufsbildung, über das eigentliche Neuordnungsverfahren bis hin zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt war das ein mehrjähriger, teilweise ausgesprochen schwieriger Weg.

 

An der Erarbeitung der Ausbildungsordnung für den zweijährigen Ausbildungsberuf Modenäher/in hat sich die IG Metall nicht beteiligt. Sie konnte durchsetzen, dass diese Ausbildungsordnung nur befristet bis zum 31.7.2021 erlassen wird. Bis dahin muss eine Evaluation durchgeführt werden, die insbesondere den Verbleib der Absolventinnen und Absolventen untersuchen wird. Wenn sich herausstellt, dass diese Ausbildung in der Branche nur geringe Chancen auf Beschäftigung bzw. anschließende Ausbildung zum Modeschneider bietet, wird sie gestrichen.

 

Die neue Ausbildungsordnung für die Modeschneider/innen löst die alte Verordnung für die Ausbildung aus dem Jahr 1997 ab. Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert drei Jahre.

 

Die Ausbildung erfolgt ab 1.8.2015 in drei verschiedenen Schwerpunkten:

 

1. Prototypen und Serienfertigung

2. Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung 

3. Schnitttechnik

 

Die neue Ausbildungskonzeption berücksichtigt die Veränderungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen der Bekleidungsindustrie. Die bisherige "Stufenausbildung"  gibt es nicht mehr. Sie sah vor, dass man zuerst eine zweijährige Ausbildung zur Modenäherin / zum Modenäher absolvieren musste. Danach konnte man die Ausbildung ein Jahr lang fortsetzen und die Prüfung zur Modeschneiderin / zum Modeschneider ablegen - wenn der Ausbildungsbetrieb dem zustimmte. Ausbildungsverträge für die direkte Ausbildung zur Modeschneiderin / zum Modeschneider waren die Ausnahme.

 

Jetzt gibt es zwei voneinander unabhängige Ausbildungsordnungen mit eigenständigen Abschlussprüfungen, wobei die Ausbildung zur Modenäherin / zum Modenäher auf die Ausbildung zur Modeschneiderin / zum Modeschneider angerechnet werden kann.

 

Für die Modeschneider/innen wurde die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

 

Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen (z.B. Zuschneiden von Werkstoffen, Erstellen von Schnittlagebildern, Anwenden von Nähtechniken, Schweiß- oder Klebetechniken, Fertigen von Bekleidungsartikeln oder sonstigen textilen Artikeln, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Abwandeln von Grundschnitten) auch Lerninhalte aus dem Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, betriebliche und technische Kommunikation, Kundenorientierung und internationale Geschäftsbeziehungen berücksichtigt.

 

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in zwei Prüfungsbereichen statt und beinhaltet die Durchführung von zwei Arbeitsaufgaben und situativen Fachgesprächen in insgesamt acht Stunden sowie in 120 Minuten die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben.

 

Die Anforderungen für Teil 2 der Abschlussprüfung berücksichtigen die unterschiedlichen Schwerpunkte, zudem wurde eine Wahlmöglichkeit zwischen betrieblichem Auftrag und Prüfungsprodukt festgelegt, aber es gibt immer ein Fachgespräch sowie zwei schriftliche Prüfungsbereiche.

 

Die Prüfungszeit beträgt im ersten Prüfungsbereich Produktionsauftrag insgesamt 16 Stunden. Innerhalb dieser Zeit soll ein auftragsbezogenes Fachgespräch in höchstens 30 bzw. 20 Minuten durchgeführt werden.

In den beiden anderen Prüfungsbereichen werden Aufgaben schriftlich bearbeitet. Die Prüfungszeit im Prüfungsbereich Planung, Fertigung und Konstruktion beträgt 150 Minuten, während im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich gelöst werden sollen.

 

Die neuen Prüfungsanforderungen berücksichtigen den tatsächlichen betrieblichen Arbeitsablauf und die Bandbreite der Tätigkeiten dieser Fachkräfte.

 

Die vorliegende modernisierte Ausbildungsordnung bietet eine gute Grundlage für die Gestaltung der beruflichen Zukunft und der Karriereplanung. Die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen werden gelegt.

 

Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten sich aktiv um die Umsetzung dieser Veränderungen in den Betrieben und Berufsschulen kümmern, um eine wirklich zukunftsweisende Ausbildung zu gewährleisten.

 

Unser Dank gilt vor allem den Sachverständigen der IGM, die sich sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung beteiligt haben! 

 

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