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Bogenmacher

Zukunftsweisende Ausbildung für das Bogenmacherhandwerk

Neue Ausbildungsordnung für Bogenmacher/innen

24.08.2015 Ι Wer "den Bogen überspannt", hat wohl die Geduld seines Gegenübers unterschätzt. Die meisten Menschen kennen zwei völlig verschiedene Arten von Bögen (oder Mz. Bogen, je nach Sprachregion), Bögen für Streichinstrumente und Sport- oder Jagdbögen. Bogenmacher/innen stellen ausschließlich Bögen für Streichinstrumente her. Deren Saiten können auch mit Zupfen zum Klingen gebracht werden, doch der wahre Klang entsteht nur, wenn die Spieler/innen den genau zu ihrem Instrument passenden Bogen verwenden. Hochwertige Bögen werden noch heute überwiegend in Handarbeit hergestellt.


 

Neue Ausbildungsordnung für Bogenmacher/innen

Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung am 1. August 2015

 

Alle Berufe in der Musikinstrumentenherstellung gehören zu unserem Organisationsbereich. Der Bogen ist zwar kein Musikinstrument im üblichen Sinn, doch ohne den Bogen wird es ein Musiker/eine Musikerin schwer haben, die gesamte Klangfülle des Streichinstrumentes zu Gehör zu bringen. Bogenmacher/in ist ein Beruf, der sich historisch aus verstärkter Arbeitsteilung im Geigenbau entwickelt hat.


Wir, die Sachverständigen der IG Metall, haben gemeinsam mit den Arbeitgebern eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher / zur Bogenmacherin erarbeitet. Dies war nicht so sehr aufgrund technologischer Veränderungen in den Betrieben erforderlich, sondern eher der Tatsache geschuldet, dass mehrere Berufe der Musikinstrumentenherstellung gemeinsam beschult werden. Wird eine Verordnung aktualisiert  (Zupfinstrumentenmacher/in, Geigenbauer/in), ist es sinnvoll, die beteiligten anderen Berufe ebenfalls zu modernisieren.


Die neue Ausbildungsordnung löst die alte Verordnung aus dem Jahr 1997 ab. Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert drei Jahre.

 

Die neue Ausbildungskonzeption berücksichtigt die Veränderungen in den Geschäftsprozessen des Bogenbauerhandwerks. Bögen werden oft in industrieller Serienfertigung im Ausland hergestellt. Die Handwerksbetriebe in Deutschland haben aufgrund der sehr hohen Qualität ihrer Produkte sowie der Durchführung von Reparatur/Restaurationsarbeiten dennoch einen stabilen Kundenkreis und guten Ruf in der Branche.

 

Die Nutzung von Maschinen spielt bei den meisten Betrieben eine untergeordnete Rolle. Der Herstellungsprozess ist zeitaufwändig, die Anforderungen an das Holz - es wird ein besonderes Holz verwendet, das den strengen Regeln des Artenschutzes unterliegt - sind extrem hoch und die Beschaffung des Materials für die Behaarung oder für wertvolle Einlagen ist schwierig. Alternative Materialien werden verwendet, doch beste Qualität wird mit den tradierten Rohstoffen gewährleistet.


Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen (z.B. Auswählen, Be- und Verarbeiten sowie Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, Herstellen von Bogenstangen und Bogenfröschen,  Spielfertigmachen von Bögen, Reparieren und Restaurieren von Bögen, Verkaufen von Bögen) auch Lerninhalte aus dem Umwelt- und Artenschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen und Kundenorientierung berücksichtigt.

 

Die Zwischenprüfung findet in insgesamt sieben Stunden im Prüfungsbereich Vorarbeiten zur Herstellung eines Bogens statt und beinhaltet die Durchführung einer Arbeitsprobe, ein auftragsbezogenes Fachgespräch von höchstens 15 Minuten sowie in 120 Minuten die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben.

 

Die Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen.

 

Die Prüfungszeit beträgt im ersten Prüfungsbereich Herstellen eines spielfertigen Bogens insgesamt 40 Stunden Innerhalb dieser Zeit wird in höchstens zehn Minuten eine Präsentation durchgeführt.

 

Im Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten beträgt die Prüfungszeit insgesamt sieben Stunden. Innerhalb dieser Zeit werden drei Arbeitsproben durchgeführt und auftragsbezogene Fachgespräche von zusammen höchstens 15 Minuten geführt.

In den beiden anderen Prüfungsbereichen werden Aufgaben schriftlich bearbeitet. Die Prüfungszeit im Prüfungsbereich Planung und Konstruktion beträgt 120 Minuten, während im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich gelöst werden sollen.

 

Die neuen Prüfungsanforderungen berücksichtigen den tatsächlichen betrieblichen Arbeitsablauf und die Bandbreite der Tätigkeiten der Gesellinnen und Gesellen.

Die vorliegende modernisierte Ausbildungsordnung bietet eine gute Grundlage für die Gestaltung der beruflichen Zukunft und der Karriereplanung. Die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen werden gelegt.

 

Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten sich aktiv um die Umsetzung dieser Veränderungen in den Betrieben und der Berufsschule kümmern, um eine wirklich zukunftsweisende Ausbildung zu gewährleisten.

 

Unser Dank gilt vor allem den Sachverständigen der IGM, die sich sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung beteiligt haben! Ihre Arbeit ermöglicht uns die Freude beim Erleben von Musik.

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Claus Drewes Ι 24.08.2015
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Ja, ja der Bogenmacher. Zukunftsweisende Ausbildung? Große Zweifel: 1991gegen unseren Willen in das Gewerbeverzeichnis aufgenommen, später aus gutem Grunde in die Anlage B1 verschoben. Laut BIBB - DATENBLATT 93612310 Bogenmacher/-in seit 2005 bis 2013 keine!!!! Prüfungsteilnehmer mehr. Das sagt doch wohl alles. Fazit: Hier trommelt die IG Metall an der falschen Stelle. Eine Integration (Zusammenlegung mit dem Geigenbauer) wäre aus meiner Sicht neuordnungspolitisch der bessere Weg gewesen.

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