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Zukunftsweisende Ausbildung für das Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk

Neue Ausbildungsordnung für Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/innen - Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung am 1. August 2016

24.05.2016 Ι Fenster und Türen sind die "Augen" eines Hauses. Aber nicht immer ist gewollt, dass man zu tief in diese Augen hineinschauen kann, dass die Sonne zu viel Licht hindurchwirft oder ungebetene Gäste durch sie ins Haus kommen. Man schützt die "Augen" durch Rollläden, Jalousien, Markisen oder Klappläden. Automatisch werden deren Bewegungsabläufe je nach Witterung, Uhrzeit und speziellen Kundenanforderungen gesteuert

Die Bandbreite der Tätigkeiten und erforderlichen Kompetenzen in diesem kundenorientierten Beruf ist sehr groß und sicherheitstechnische Aspekte spielen eine maßgebliche Rolle. Nicht auszudenken, was geschehen kann, wenn sich ein Tor oder Scherengitter über einem spielenden Kind ungebremst herabsenkt!

 

Vorhandene Anlagen werden mit Antrieben und Steuerungen ausgerüstet, damit die oft viel Kraft erfordernde Bedienung schwerer Rollläden entfällt.

 

Sonnenschutzanlagen werden montiert und einbruchhemmende Vorrichtungen installiert.

 

Die Programmierung erfolgt individuell nach Kundenwunsch. Viele Anforderungen haben sich während der letzten 10 Jahre verändert.

 

Deshalb haben wir, die Sachverständigen der IG Metall, gemeinsam mit den Arbeitgebern eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur  Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker/in erarbeitet.

 

Dies war in erster Linie aufgrund technologischer Veränderungen in den Betrieben erforderlich, da die Bedeutung elektronischer Automatisierungs- und Steuerungskomponenten weiter zugenommen hat. Die Entwicklung zum "Smart Home" schreitet voran. Rollläden, Klappläden, Markisen, Tore, Scherengitter, Sonnensegel und Jalousien gehören zu den Produkten, die in diesem Berufe teilweise hergestellt und beim Kunden montiert werden. Zudem gibt es einen hohen Modernisierungsbedarf, bei dem vorhandene Anlagen automatisiert werden.

 

Die neue Ausbildungsordnung löst die alte Verordnung aus dem Jahr 2004 ab. Die Ausbildungsdauer beträgt unverändert drei Jahre.

 

Die neue Ausbildungskonzeption berücksichtigt die Veränderungen in den Arbeits- und Geschäftsprozessen dieses Handwerks. Die meisten der Produkte werden industriell hergestellt und dann vom Handwerk montiert, oder es werden verschiedene Teile im Handwerk bearbeitet, Baugruppen hergestellt sowie Antriebe und Steuerungen montiert und programmiert.

 

Die neue Ausbildungsordnung ermöglicht eine ganzheitliche Ausbildung, die zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationen (z.B. Bauteile und Baugruppen herstellen, Rollpanzer und Behänge aus Halbzeugen herstellen, Rollabschlüsse wie z.B. Rollläden und Markisen herstellen und montieren, nicht rollbare Abschlüsse wie z.B. Jalousien und alleinige Abschlüsse, wie z. B. Tore, montieren sowie Automatisierungs- und Steuerungskomponenten montieren und programmieren) auch Lerninhalte aus dem Umweltschutz, zum kundenorientierten Gestalten von Arbeitsabläufen und zur Übergabe von Leistungen berücksichtigt.

 

Es wurde eine Gestreckte Gesellenprüfung eingeführt.

 

Teil 1 der Prüfung findet in insgesamt sieben Stunden im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstückes statt und beinhaltet die Durchführung einer Arbeitsaufgabe, eine Dokumentation sowie in 60 Minuten die schriftliche Bearbeitung von Aufgaben.

 

Teil 2 der Gesellenprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen.

 

Die Prüfungszeit beträgt im ersten Prüfungsbereich Kundenauftrag insgesamt 21 Stunden. Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entsprechen soll, durchführen und die Durchführung dokumentieren. Innerhalb dieser Zeit soll mit ihm ein situatives Fachgespräch in höchstens 20 Minuten geführt werden.

 

In den drei anderen Prüfungsbereichen werden Aufgaben schriftlich bearbeitet.

 

Im Prüfungsbereich Antriebs- und Steuerungstechnik beträgt die Prüfungszeit 60 Minuten.

 

Im Prüfungsbereich Fertigungs-, Montage- und Servicetechnik beträgt die Prüfungszeit 180 Minuten, während im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde in 60 Minuten praxisbezogene Aufgaben schriftlich gelöst werden sollen.

 

Die neuen Prüfungsanforderungen berücksichtigen den tatsächlichen betrieblichen Arbeitsablauf und die Bandbreite der Tätigkeiten der Gesellinnen und Gesellen. Insbesondere der Automatisierungs- und Steuerungstechnik wurde die erforderliche Bedeutung zugemessen.

 

Die vorliegende modernisierte Ausbildungsordnung bietet eine gute Grundlage für die Gestaltung der beruflichen Zukunft und der Karriereplanung. Die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen werden gelegt. Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte werden in der Branche gesucht.

 

Es kommt jetzt darauf an, dass alle Beteiligten sich aktiv um die Umsetzung dieser Veränderungen in den Betrieben und der Berufsschule kümmern, um eine wirklich zukunftsweisende Ausbildung zu gewährleisten.

 

Unser Dank gilt vor allem den Sachverständigen der IGM, die sich sehr engagiert an der Erarbeitung der neuen Ausbildungsordnung beteiligt haben!

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Claus Drewes Ι 25.05.2016
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In der neuen Verordnung kann ich den sogenannten ganzheitlichen Ansatz kaum erkennen. Die "Verzahnung" zwischen den Berufsbildpositionen ist nicht gelungen. Die Gewichtung der Gestr. Prüfung Teil 1 zu Teil 2 ist ein Treppenwitz!

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