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Zum Entwurf für ein Qualifizierungschancengesetz

Das geht noch besser statt billiger!

08.10.2018 Ι Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) auf den Weg gebracht. Damit sollen insbesondere die Weiterbildungsberatung und -förderung für Beschäftigte ausgebaut, der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abgesenkt werden. Der Entwurf ist eine Mischung aus guten Vorhaben, richtigen, aber halbherzigen Schritten sowie auch Fehlentscheidungen.

Vor dem Hintergrund des erwarteten Wandels der Arbeitswelt will die Bundesregierung im Sinne einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik Weiterbildung künftig stärker fördern und den sozialen Schutz bei Arbeitslosigkeit verbessern. Das klingt gut. Was genau geplant ist, zeigt die aktuelle SOPOINFO auf. Die Gesamte Ausgabe steht unten als Download bereit.

 

Als Fazit lässt sich bereits festhalten: Die Intention des Gesetzes ist richtig.

Ziel muss es sein, dass Beschäftigte bei dem erwarteten Wandel am Arbeitsmarkt möglichst als Beschäftigte im Betrieb mitgenommen und nicht arbeitslos werden. Hier sind die Arbeitgeber in der Verantwortung. Dass es die Marktkräfte jedoch allein zum Wohle aller richten werden, hat  sich allzu oft als Irrglaube erwiesen. Entsprechend ist eine arbeitsmarktpolitische Flankierung nötig. Weiterbildung verstärkt zu fördern, ist dabei ein wichtiger Schritt. Die Senkung der Beiträge ist dagegen problematisch. Denn damit wird die Chance vertan, die gute Finanzsituation der Arbeitslosenversicherung zu nutzen, um die Leistungen der Arbeitslosenversicherung noch weiter zu verbessern. Das würde Menschen Ängste nehmen und wäre ein wichtiges Signal in Richtung eines verlässlichen Sozialstaats.

 

Arbeitsmarkt

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"Weiterbildung stärker zu fördern, ist eine Investition in die Zukunft. Dass aber der Arbeitslosenversicherung durch sinkende Beiträge weniger Mittel zur Verfügung stehen sollen, bleibt eine Fehlentscheidung."

 

HANS-JÜRGEN URBAN

geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

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