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Zuschuss für die Berufsanerkennung

Kosten für Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen können erträglicher werden

14.12.2016 Ι Wer seine im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen möchte, kann dies aufgrund des "Anerkennungsgesetzes" tun. Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben scheuen aber oft die damit verbundenen Kosten für z.B. Übersetzungen von Dokumenten. Hier greift die neue Richtlinie.

Wie bei allen Förderinstrumenten des Bundes gibt es einige Voraussetzungen, die zur Gewährung der Förderung entscheidend sind. Einige seien hier genannt. Den vollen Wortlaut findet man unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1275.html

 

  1. Man muss die Aufnahme des Verfahren zur Berufsanerkennung anstreben.
  2. Förderfähig sind Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde.
  3. Man darf nicht genügend eigene Mittel zur Verfügung haben (Jahreseinkommen).
  4. Man darf nicht gleichzeitig unter andere Förderregelungen fallen.
  5. Kosten werden z.B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gebühren und Qualifikationsanalysen übernommen. NICHT z.B. für Anpassungsmaßnahmen, Lernmittel oder Sprachkurse.
  6. Es gibt Antragsformulare unter: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ Die Höchstsumme des Anerkennungszuschusses beträgt max. 600,00 Euro pro Person.
  7. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, wenn alles korrekt verlaufen ist.
  8. Aufnahme in diese Förderung letztmalig am 30. September 2019.

 

Kolleginnen und Kollegen, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen, sollten sich das jetzt überlegen, bevor die Förderung wieder endet!

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