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Weiterbildungsfinanzierung 4.0
Keine Ausreden mehr für knausrige Arbeitgeber
23.02.2016 Ι
Qualifizierung und Weiterbildung sind wesentliche Pfeiler der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmer und ein zentrales Handlungsfeld unserer Betriebsräte. In Zeiten schnellen technologischen Wandels ("Industrie 4.0") ergeben sich hieraus besondere Herausforderung. Dies hat auch die Landesregierung BaWü erkannt und fördert entsprechende Bildungsmaßnahmen.
Mittelständische Unternehmen (i.d.R. bis 500 MA) werden bei der Umsetzung beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt, welche die Beschäftigten befähigen einen Beitrag zur Sicherung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft zu leisten.
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Weiterbildung
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Betriebsräte können über Ihre Mitbestimmungsrechte gemäß §§ 80, 90, 92, 92a, 96, 97 und 98 BetrVG agieren und eine Umsetzung im eigenen Betrieb vorantreiben.
Handlungshilfe für Betriebsräte und Vertrauensleute