Baden-Württemberg zieht erste Bilanz
Baden-Württemberg zieht erste Bilanz
Inzwischen sind über 450 Bildungsträger im Bereich der beruflichen und politischen Weiterbildung anerkannt. Hinzu kommen mehr als 20 Träger die für den Bereich der ehrenamtlichen Weiterbildung zertifiziert sind. Und allein die IG Metall zählt 1.700 Teilnehmende. Für den DGB ist dies ein positives Zeichen, auch wenn sich nach einem Jahr noch keine belastbaren Daten über die langfristige Entwicklung der Teilnehmerzahlen gewinnen lassen.
Das 1-jährige Jubiläum ist auch für die ehrenamtlichen Arbeitnehmervertreter/innen in den Prüfungsausschüssen bei IHK/HWK ein Grund zu feiern. Dank der Bildungszeitregelung weitet das IG Metall-Prüferteam sein Schulungsangebot aus und bietet ab 2017, in Kooperation mit den IG Metall Bildungszentren Lohr-Bad Orb und Sprockhövel, eine mehrtätige Qualifizierungsveranstaltung für ehrenamtliche Prüfer/innen an.
Ansprechpartner/innen sind:
- Prüferteam (IGM Vorstand)
- Jens Beckmann (IGM BZ Lohr-Orb)
- Sok-Yong Lee (IGM BZ Sprockhövel)
Doch es scheint auch Akteure zu geben, die nicht zum Jubiläum gratulieren wollen. Dies deuten zumindest einige Stimmen aus dem Arbeitgeberlager, der FDP und dem Wirtschaftsministerium hin, denen insbesondere die Weiterbildungsoption für das Ehrenamt ein Dorn im Auge ist (vgl. Deutschlandfunkinterview und Stuttgarter Zeitung).
Weiterhin überrascht ein wenig die Entwicklungen im Koalitionsvertrag des Landes. Hier wurde der Zeitraum nachdem die Evaluierung des Bildungszeitgesetzes vorgenommen werden soll, von vier auf zwei Jahren verkürzt. "Ein Schelm wer Böses denkt". Und doch, bleibt der Fade Beigeschmack, dass die Verkürzung des Evaluationszeitraumes dazu führt, nur ein geringes Nutzerverhalten zu attestieren und somit die Argumentation für eine gesetzliche Novellierung zu schaffen.
Gabriele Frenzer-Wolf, stellvertretende Vorsitzende des DGB in Baden-Württemberg, fasst die Lage so zusammen: "Wir halten diese Frist, die im Gesetz vorgesehen ist, von vier Jahren für sehr sinnvoll, weil das einfach lange Zeit braucht, bis das wirklich in der Breite von den Beschäftigten in Anspruch genommen werden kann. Das geht nicht von heute auf morgen. Ich finde, einen Zweijahreszeitraum dafür außerordentlich kurz."
Doch noch ist nichts entschieden! Die aktiven Arbeitnehmer/innen und Ihre Vertretungen in den bildungspolitischen Gremien beweisen seit Jahren, dass es ihnen gelingt Forderungen aufrecht zu erhalten und durchzusetzen. Allen Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg wünscht WAP weiterhin gutes Gelingen.
"Bewerbt und nutzt das Angebot und setzt ein Zeichen für eine solidarische Bildungspolitik und ein starkes Ehrenamt im Land!"
Weiterbildung
In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.
Artikel von Thomas Veit zur konfliktreichen Geschichte eines Menschenrechts
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