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Baden-Württemberg zieht erste Bilanz

Baden-Württemberg zieht erste Bilanz

29.06.2016 Ι Seit einem Jahr haben Arbeitnehmer/innen in BaWü den rechtlichen Anspruch auf Bildungszeit für eine berufliche, politische oder auf Ihr Ehrenamt bezogene Weiterbildung. Zu verdanken haben sie das einem breiten gesellschaftlichen Bündnis, dem auch die Gewerkschaften angehören. Doch ob sich Alle Akteure auf die "Jubiläumsfeier" freuen ist noch offen.

Inzwischen sind über 450 Bildungsträger im Bereich der beruflichen und politischen Weiterbildung anerkannt. Hinzu kommen mehr als 20 Träger die für den Bereich der ehrenamtlichen Weiterbildung zertifiziert sind. Und allein die IG Metall zählt 1.700 Teilnehmende. Für den DGB ist dies ein positives Zeichen, auch wenn sich nach einem Jahr noch keine belastbaren Daten über die langfristige Entwicklung der Teilnehmerzahlen gewinnen lassen.

 

Das 1-jährige Jubiläum ist auch für die ehrenamtlichen Arbeitnehmervertreter/innen in den Prüfungsausschüssen bei IHK/HWK ein Grund zu feiern. Dank der Bildungszeitregelung weitet das IG Metall-Prüferteam sein Schulungsangebot aus und bietet ab 2017, in Kooperation mit den IG Metall Bildungszentren Lohr-Bad Orb und Sprockhövel, eine mehrtätige Qualifizierungsveranstaltung für ehrenamtliche Prüfer/innen an.

 

Ansprechpartner/innen sind:

 

Doch es scheint auch Akteure zu geben, die nicht zum Jubiläum gratulieren wollen. Dies deuten zumindest einige Stimmen aus dem Arbeitgeberlager, der FDP und dem Wirtschaftsministerium hin, denen insbesondere die Weiterbildungsoption für das Ehrenamt ein Dorn im Auge ist (vgl. Deutschlandfunkinterview und Stuttgarter Zeitung).

 

Weiterhin überrascht ein wenig die Entwicklungen im Koalitionsvertrag des Landes. Hier wurde der Zeitraum nachdem die Evaluierung des Bildungszeitgesetzes vorgenommen werden soll, von vier auf zwei Jahren verkürzt. "Ein Schelm wer Böses denkt". Und doch, bleibt der Fade Beigeschmack, dass die Verkürzung des Evaluationszeitraumes dazu führt, nur ein geringes Nutzerverhalten zu attestieren und somit die Argumentation für eine gesetzliche Novellierung zu schaffen.

 

Gabriele Frenzer-Wolf, stellvertretende Vorsitzende des DGB in Baden-Württemberg, fasst die Lage so zusammen: "Wir halten diese Frist, die im Gesetz vorgesehen ist, von vier Jahren für sehr sinnvoll, weil das einfach lange Zeit braucht, bis das wirklich in der Breite von den Beschäftigten in Anspruch genommen werden kann. Das geht nicht von heute auf morgen. Ich finde, einen Zweijahreszeitraum dafür außerordentlich kurz."

 

Doch noch ist nichts entschieden! Die aktiven Arbeitnehmer/innen und Ihre Vertretungen in den bildungspolitischen Gremien beweisen seit Jahren, dass es ihnen gelingt Forderungen aufrecht zu erhalten und durchzusetzen. Allen Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg wünscht WAP weiterhin gutes Gelingen.

 

"Bewerbt und nutzt das Angebot und setzt ein Zeichen für eine solidarische Bildungspolitik und ein starkes Ehrenamt im Land!"

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Timo Gayer Ι 06.04.2017
IGM-Esslingen: Resolution für den Erhalt des Bildungszeitgesetzes verabschiedet
Bei ihrer Delegiertenversammlung verabschiedeten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Resolution zum Erhalt des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg. "Bildung ist nicht auf einen Kostenfaktor in der Bilanz zu reduzieren. Bildung macht unsere Demokratie stark, unsere Arbeit produktiv und unsere Gesellschaft zukunftsfähig. Bildung schafft Chancen!", argumentiert der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Esslingen. Mehr auf: http://www.esslingen.igm.de/news/meldung.html?id=81465
Timo Gayer Ι 21.07.2016
Südwestmetall will Bildungszeitgesetz abschaffen
„Da der Bildungsurlaub jedoch keinen Beitrag zu den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Fachkräftesicherung leistet, hätten wir uns dessen vollständige Abschaffung gewünscht.“ Proklamiert Verbandschef Wolf auf der Mitgliederversammlung in Reutlingen. Implizit scheint er damit andeuten zu wollen, dass ihm beruflich breit-qualifizierte, politisch aufgeklärte und ehrenamtlich engagierte Mitarbeiter/innen, nicht in das von ihm gesehene Produktions- und Wertschöpfungskonzept passen. Erstaunlich in Zeiten stetig wachsender Anforderungen an das Qualifikationsniveau der Mitarbeiter/innen. Und erstaunlich, dass er die gleiche Schlussfolgerung aber nicht auf die von den Arbeitgebern so hart verteidigten zweijährigen Berufe bezieht.
Timo Gayer Ι 11.07.2016
Appell an die Landesregierung
Roman Zitzelsberger (IGM Bezirksleiter BaWü) warnt davor, "das 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz abzuschwächen oder gar abzuschaffen. "Den Wert des Bildungszeitgesetzes erfahren wir jeden Tag, indem sich Beschäftigte zum Beispiel Kompetenzen zur Integration von Flüchtlingen aneignen oder sich über Fragen von Mitbestimmung und Tarifverträgen fortbilden. Wer an das Gesetz Hand anlegt, bekommt Krach mit der IG Metall!" Damit reagierte der Gewerkschafter auf Ankündigungen im Koalitionsvertrag, wonach das Gesetz 2018 evaluiert und novelliert werden soll, zudem auf einen aktuellen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion, der die Einschränkung der Regelung zum Ziel hat." (Quelle: http://www.bw.igm.de/news/meldung.html?id=77686; vgl. auch http://www.swp.de/ulm/nachrichten/wirtschaft/IG-Metall-gegen-grosse-Aenderungen-bei-Bildungszeitgesetz;art1222888,3918491)

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Links und Zusatzinformationen
Bildungsurlaub in Deutschland

In den meisten Bundesländern wird ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als "Bildungsurlaub" bzw. "Bildungsfreistellung" bezeichnet.

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Jeder hat das Recht auf Bildung

Artikel von Thomas Veit zur konfliktreichen Geschichte eines Menschenrechts

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