WAS BIETET DER TARIFVERTRAG BILDUNG?
DIE FREISTELLUNGSMÖGLICHKEITEN
Die tarifliche Bildungsteilzeit ermöglicht den Beschäftigten für eine Weiterbildungsmaßnahme entweder die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit abzusenken - also in Teilzeit zu gehen -, oder in ein Teilzeit-Blockmodell mit einer Arbeitsphase und einer anschließenden Freistellungsphase. Während der gesamten Zeit wird Teilzeitentgelt bezogen. Um die Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen schließen die/der Beschäftigte und der Arbeitgeber eine Bildungsvereinbarung ab, für längstens sieben Jahre.
Die Höhe der abgesenkten Arbeitszeit oder die Länge der Freistellungsphase kann individuell an die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme bzw. an die persönliche Situation angepasst werden.
DIE AUSSCHEIDENSVEREINBARUNG MIT RÜCKKEHRRECHT
Wenn die Art der persönlichen beruflichen Weiterbildung eine bezahlte Freistellung nicht möglich macht, können Arbeitnehmer/innen mit dem Arbeitgeber eine Ausscheidensvereinbarung treffen. Gleichzeitig erhält der/die Beschäftigte eine feste Wiedereinstellzusage auf den vorherigen, zumutbaren gleichwertigen oder höherwertigen Arbeitsplatz. Dieser ist bei vorheriger Vollzeitbeschäftigung ein Vollzeitarbeitsplatz.
Die Ausscheidensvereinbarung mit Wiedereinstellzusage ermöglicht, den Qualifizierungswünschen nachzugehen ohne kündigen zu müssen, um z. B. ein Studium zu absolvieren. Durch die Rückkehrmöglichkeit in den Betrieb läuft man nicht Gefahr, nach der Qualifizierung ohne Arbeitsplatz dazustehen.
Die Dauer dieser Freistellungsmöglichkeit beträgt auch längstens sieben Jahre.