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GNW-Handreichung zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre
Studierbarkeit
18.10.2021 Ι
Unter Studierbarkeit verstehen wir die Gewährleistung angemessener Studienbedingungen durch die Hochschule für alle Studierenden entsprechend ihrer individuellen Ausgangslagen. Die Verbesserung der Studierbarkeit ist eines der zentralen Anliegen der Akkreditierung und Kernthema der Studierendenvertretung und der Gewerkschaften.
Die vorliegende Handreichung verfolgt das Ziel, allen die an der Gestaltung und Akkreditierung von Studiengängen beteiligt sind, Informationen zu geben, welche Faktoren auf Basis der aktuellen Rechtsgrundlage in §12 der Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag besondere Beachtung finden müssen. Dabei bilden diese Rechtsgrundlagen jedoch nur die Grundpfeiler. An der Hoch-schule selbst können und sollten darüberhinausgehende Konzepte ausgearbeitet werden und Anwendung finden, um die Studierbarkeit zu verbessern.