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BBA-Info zum Validierungsverfahren

Musterregelung für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren)

14.11.2024 Ι Ab 01.01.2025 können Menschen mit Arbeitserfahrung, aber ohne Berufsabschluss, ihre Kompetenzen bewerten und den Umfang ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufs durch eine zuständige Stelle feststellen lassen.

Das Feststellungsverfahren (auch als Validierungsverfahren bezeichnet) stellt eine vollständige oder eine überwiegende Vergleichbarkeit zum Referenzberuf fest. Für Menschen mit Behinderung gelten dabei besondere Regelungen.

 

Grundlage 
Regelungen zur Validierung finden sich im Berufsbildungsgesetz (analog in der Handwerksordnung) und in der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung 
(BBFVerfV, siehe Anhang). 


Ergänzend müssen die zuständigen Stellen Regelungen für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähig-keit erlassen (§ 50c Abs. 4 BBiG). 
Wir streben an, für diese Regelung eine Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses zu erlassen.  


Da bereits ab 01.01.2025 Validierungsverfahren bei den zuständigen Stellen beantragt werden können, haben die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Musterregelung erarbeitet und zum Erlass bei den Kammern empfohlen (HWK-Version siehe Anhang; IHK-Fassung ist bis auf die Gesetzesverweise identisch).  

 

DGB-Empfehlung für die BBA-Arbeit 
In den nächsten BBA-Sitzungen wird diese Musterregelung voraussichtlich zur Abstimmung gestellt. 


Grundsätzlich kann mit dieser Musterregelung gearbeitet werden, d. h. ihr könnt zustimmen.  


Wichtig ist: Sobald es eine BIBB-Hauptausschussempfehlung gibt, sollte diese Musterregelung angepasst und neu beschlossen werden.  


Es wäre deshalb hilfreich, wenn sich an einer Stelle der Musterregelung eine Passage wiederfindet, aus der dies klar hervorgeht. Alternativ sollte im BBA eine Verständigung darüber erzielt und dezidiert im Protokoll festgehalten werden.

 

Zu den Ansprechpartner*innen beim DGB

 

 

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