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Einsicht in die Prüfungsunterlagen - Aber wie?

Wissen wie die Prüfung war: Einsichtnahme in die Prüfung und Anspruch auf Überlassung einer unentgeltlichen Kopie

15.01.2025 Ι Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt die Einsicht in die Prüfungsakte für Prüflinge und die Möglichkeit, eine unentgeltliche Kopie zu verlangen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird es bestimmt nicht in die Schlagzeilen der Tagespresse schaffen. Doch für einige unserer Kolleginnen und Kollegen macht es das Leben leichter und zeigt ihre Rechte klarer.

 

Wollte man bisher seine Prüfungsakte einsehen, war dies in vielen Fällen nur bei der Kammer vor Ort und unter größerem Aufwand möglich. In ländlichen Strukturen war dies zudem mit längeren Wegen und im Grunde nur durch Urlaub oder den Abbau von Überstunden möglich. Dies sollte sich nun einfacher gestalten lassen, denn das Gericht zeigt eine zweite Option auf, bei der die Prüfungsakte zum Prüfling und nicht der Prüfling zur Prüfungsakte kommt.

 

Es gibt für Prüfungsteilnehmende somit zwei Optionen, wann eine Einsicht in die Prüfung möglich ist:

 

Option 1 - bevor die Prüfung rechtskräftig ist:

Ist der Prüfling mit dem Prüfungsergebnis nicht einverstanden und möchte ggf. Rechtsmittel einlegen, so hat der Prüfling die Möglichkeit, selbst oder durch einen Rechtsanwalt Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen. Hier ist in der Regel eine Frist von 4 Wochen nach Erhalt des Prüfungsbescheids zu beachten.

 

Option 2 - nachdem die Prüfung rechtskräftig geworden ist:

Der Prüfling möchte einfach wissen, wie die eigene Prüfung war. Da es sich bei der Prüfung um personenbezogene Daten handelt, hat der Prüfling nach der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) die Möglichkeit, mit einigem zeitlichen Abstand zur Prüfung, eine unentgeltliche Kopie der Prüfung anzufordern.

 

Wir würden uns freuen, wenn du uns mit einer Datenspende unterstützen würdest und uns die Unterlagen, welche du bzw. deine ehemaligen Auszubildenden von der Kammer erhalten haben an pruefen@igmetall.de weiterleitest.

 

Weitere Details zur Umsetzung findest du im BBA-Info des DGB.

 

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