Basics
Was macht ein/e Prüfer/in?
- Die Festlegung von Prüfungstermine in Abstimmung mit der zuständigen Stelle (IHK / HWK).
- Die Erstellung der Prüfungsaufgaben, sofern diese nicht überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden.
- Beschließen der Prüfungsaufgaben nach § 18 Abs. 1 MPO (s. u. Musterprüfungsordnungen).
- Entscheid über die Zulassung zur Prüfung.
- Beschließt über den Einsatz von Prüferdelegationen nach § 42 Abs. 2 BBiG.
- Abnahme von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen.
- Aufsichtsführung bei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen.
- Beurteilung und Bewertung von Prüfungsleistung und Festlegung und Verkündung des Gesamtergebnisses gemäß § 42 Abs. 1 BBiG bzw. § 35a Abs. 1 HwO.
- Teilnahme an den Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vor- und Nachbereitung der Prüfungen.
(vgl. Prüferportal)
Wie funktioniert der Prüfungsausschuss?
In einem Prüfungsausschuss sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragte paritätisch, sowie mindestens eine Lehrkraft aus einer berufsbildenden Schule, vertreten (vgl. § 40 BBiG).
Die Berufung der Prüfungsausschussmitglieder erfolgt für einen einheitlichen Zeitraum, der jedoch längstens fünf Jahre beträgt.
Innerhalb des Ausschusses wird ein Vorsitzender gewählt, der weitergehnde Aufgaben erfüllt.
Wie hoch ist der Zeitaufwand?
Das hängt vom eigenen Engagement ab und lässt sich nicht pauschalisieren - durchschnittlich sind es zwei bis acht Tage im Jahr. Es ist vergleichbar mit der Vereinsarbeit in der Freizeit. Wer sich stärker als Prüfer oder Vorsitzende/r in einem Prüfungsausschuss engagiert, braucht auch etwas mehr Zeit.